17.04.2020

Hamburgs Schulen werden Schritt für Schritt ihre Türen für erste Präsenzangebote öffnen. So folgt Hamburg dem Beschluss der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 15. April 2020. Schulsenator Ties Rabe hat dazu heute entsprechende Pläne der Schulbehörde vorgestellt.

Auch an den 31 berufsbildenden Schulen wird der Schulbetrieb ab dem 27. April wieder schrittweise mit Präsenzangeboten aufgenommen.

Für die Planungen und deren Umsetzung sind drei Prämissen zentral:

  1. Schülerinnen und Schüler in Abschlussprüfungen bzw. Abschlussjahrgängen werden gut vorbereitet.
  2. Die Schulen leisten eine gute Unterrichtsversorgung der Schülerinnen und Schüler in Kombination von Präsenzphasen und Fernunterricht.
  3. Die Schulen bieten eine geeignete Begleitstruktur für Schülerinnen und Schüler am Übergang Schule – Beruf und sichern damit eine gute Teilhabe.

Deswegen werden ab dem 27. April zunächst die Abschlussjahrgänge an den berufsbildenden Schulen berücksichtigt. Dazu gehören die Schülerinnen und Schüler in den Angeboten der Ausbildungsvorbereitung und in allen weiteren Bildungsgängen nach Landesrecht, z.B. in der schulischen Berufsausbildung, an Höheren Technikschulen, Höheren Handelsschulen oder Fachschulen sowie an Beruflichen Gymnasien. Schulformen, in denen es einen Übergang nach der Klassenstufe in den nächsten Ausbildungsabschnitt mit einer Notenschwelle gibt, werden auch berücksichtigt (z.B. Jahrgangsstufe 11 der Höheren Handelsschule und Höheren Technikschule). Die Öffnung gilt auch für den Abschlussjahrgang in der dualen Ausbildung an den Berufsschulen. Insgesamt betrifft das rund 18.000 Schülerinnen und Schüler an den 31 berufsbildenden Schulen. Ab dem 4. Mai folgt dann auch die erste Jahrgangsstufe der Ausbildungsvorbereitung für Migrantinnen und Migranten (AvM-Dual). In einem zweiten Schritt werden, sobald dies möglich ist, die Schulen den Präsenzunterricht für die Jahrgänge öffnen, die im kommenden Schuljahr ihre Abschlussprüfungen ablegen werden.

Diese Maßnahmen werden in den einzelnen Schulen nun sinnvoll, flexibel und eigenverantwortlich Schritt für Schritt umgesetzt. Dabei ist es wichtig, dass ausreichend räumliche und personelle Kapazitäten vorhanden sind und das Prüfungsgeschehen und der Präsenzunterricht miteinander vereinbart werden können.

Denn in diesen Wochen legen bereits rund 5000 Schülerinnen und Schüler ihre Abschlussprüfungen nach Landesrecht in der schulischen Berufsausbildung, Ausbildungsvorbereitung, an Beruflichen Gymnasien, Höheren Handelsschulen, Höheren Technikschulen oder an Fachschulen ab. Alle Prüfungstermine an den berufsbildenden Schulen können wie geplant stattfinden, Nachholtermine sind gesichert und die Schulen stehen zu organisatorischen Fragen in engem Austausch mit der HIBB-Zentrale. Im Mai und Juni werden dann die Kammerprüfungen für die Auszubildenden in der dualen Berufsausbildung folgen.

Für den Schulbetrieb und die Prüfungen gilt, dass alle Maßnahmen auf längere Zeit unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsvorschriften (z.B. Gruppengröße max. 15 Schüler je Klassenraum) zur Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus realisiert werden können. Der Schulalltag wird so organisiert, dass sich die Schülergruppen möglichst wenig durchmischen.

Die Schulen organisieren in enger Abstimmung mit der HIBB-Zentrale nun den Schulbetrieb unter diesen besonderen Vorgaben zum Infektionsschutz. Dabei werden sowohl Präsenzphasen wie auch Module für den Fernunterricht durch die Schulen kombiniert werden.