12.02.2021

Das COVID 19-Infektionsgeschehen ist in vielen Regionen Deutschlands nach wie vor sehr hoch. Deswegen haben Bund und Länder beschlossen, die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie bis zum 7. März 2021 zu verlängern, und bundesweit zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Virusausbreitung zu ergreifen.

Für die berufsbildenden Schulen gilt, dass diese weiterhin geöffnet bleiben und in allen Bildungsgängen bis zu den Ferien ab dem 1. März ein verlässliches Angebot in Form von Distanzunterricht anbieten.

Sofern Ausbildungsbetriebe im dualen System eine andere Organisationform als den Distanzunterricht wünschen, soll diese seitens der Betriebe direkt mit den Schulen geklärt werden. Die Pflicht zur Freistellung der Auszubildenden zum Berufsschulunterricht gilt uneingeschränkt für die jeweils realisierte Unterrichtsform.

In vollschulischen Bildungsgängen wenden sich volljährige Schülerinnen und Schüler bzw. die Sorgeberechtigten an die Schule, sofern sie eine vom Distanzunterricht abweichende Beschulung wünschen.

Für Schülerinnen und Schülern in der Ausbildungsvorbereitung bieten die Schulen ebenfalls passgenaue Unterrichtsformate an.

Betriebliche Praktika sollen entsprechend den jeweiligen betrieblichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen und in Absprache mit den Betrieben ermöglicht werden.

Für alle Klassen, die in diesen und den kommenden Wochen Abschluss- oder Zwischenprüfungen ablegen, stehen die Schulen als Prüfungsorte zur Verfügung. Das gilt – wie auch sonst üblich – in Absprache zwischen den Kammern und den Schulen auch für die Prüfungen in der dualen Ausbildung. Auch Angebote zur Prüfungsvorbereitung finden in geeigneten Formaten nach Absprache statt.

Sämtliche Anmeldefristen für die vollschulischen Bildungsgänge an berufsbildenden Schule werden verlängert. Neue Anmeldefrist ist der 30. April 2021.

Da Schülerinnen und Schüler, Ausbildungsplatzsuchende, Auszubildende oder Weiterbildungsinteressierte während der aktuellen Covid 19-Pandemie ein hohes Maß an Flexibilität für ihre Suche nach verlässlichen Anschlussperspektiven benötigen, haben die staatlichen berufsbildenden Schulen in Hamburg die Anmeldefrist für das Schuljahr 2021/22 von ursprünglich 31. März auf den 30. April verlängert.

Das betrifft sämtliche Anmeldefristen für die vollschulischen Bildungsgänge an berufsbildenden Schulen: z.B. vollqualifizierende Berufsfachschulen, Berufliche Gymnasien, Höhere Handelsschule, Höhere Technikschule oder Fachschulen. Auch das Angebot der Berufsqualifizierung im Hamburger Ausbildungsmodell steht berufsorientierten Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz für das kommende Schuljahr weiterhin offen. Details zu Bewerbungen bzw. Anmeldungen entnehmen Sie bitte der Homepage der jeweiligen Schule.

Abschlussprüfungen in der schulischen Berufsausbildung, Ausbildungsvorbereitung, an Beruflichen Gymnasien, Höheren Handelsschulen, Höheren Technikschulen oder an Fachschulen

An den berufsbildenden Schulen werden in den kommenden Monaten rund 5.000 Schülerinnen und Schüler ihre Abschlussprüfungen nach Landesrecht in der schulischen Berufsausbildung, Ausbildungsvorbereitung, an Beruflichen Gymnasien, Höheren Handelsschulen, Höheren Technikschulen oder an Fachschulen ablegen. Die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge werden umfangreich unterstützt, indem zum Beispiel Prüfungsfächer verstärkt beschult werden, Lehrkräfte Prüfungskolloquien anbieten und die Schülerinnen und Schüler intensiver begleiten. Für die schriftlichen Prüfungen werden Zeitzuschläge von 30 Minuten gegeben und Schülerinnen und Schüler können durch die Lehrkräfte Hinweise über Schwerpunktsetzungen in den Prüfungen erhalten. Auch in diesem Jahr werden zusätzlich zu den regulären Prüfungsterminen Ausweichtermine angeboten.