Fachrichtung Farb- und Lackiertechnik

Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Die Bildungsgänge in den Fachbereichen schließen an eine berufliche Erstausbildung und an Berufserfahrungen an. Sie führen zu einem staatlichen postsekundaren Berufsabschluss nach Landesrecht.
Fachschulen qualifizieren für die Übernahme von Führungsaufgaben und fördern die Bereitschaft zur beruflichen Selbstständigkeit. Die Fachschule dauert in Vollzeitform 2 Jahre.

Fachschulabsolventinnen und -absolventen erwerben eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.


Kosten/Förderung

Der Besuch der staatlichen Fachschulen ist grundsätzlich kostenfrei, jedoch können den Schülerinnen und Schülern für Exkursionen und Lernmittel Auslagen entstehen.
Unter Umständen ist eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehungsweise dem sogenannten „Aufstiegs-BAföG“ möglich.


Zielgruppe

Fachkräften mit beruflicher Erfahrung, die sich beruflich weiterbilden wollen und/oder eine Fachhochschulreife oder eine Hochschulzugangsberechtigung anstreben.


Struktur & Ziele

Die Ausbildungsdauer als Technikerin / Techniker (Farb- und Lacktechnik) beträgt zwei Jahre und wird im Vollzeitunterricht durchgeführt (2400 Stunden). Die Ausbildungsdauer gliedert sich in vier Semester.

Die zweijährige Fachschule deckt im Rahmen der Vorbereitung auf die Meister- bzw. Meisterinnenprüfung Handwerkskammer (HWK) ab (optionaler Ausstieg mit Prüfung vor der HWK Hamburg nach einem Jahr möglich).


Aufnahmebedingungen

Der Besuch einer Fachschule setzt in der Regel den Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung und eine Berufsausübung oder eine entsprechende Berufstätigkeit voraus. Über die Zugangsberufe und die konkreten Aufnahmebedingungen informiert die zuständige Fachschule.


Abschluss

Der Abschluss einer Fachrichtung des Fachbereiches Technik berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Technikerin“ oder „Staatlich geprüfter Techniker“. Die Berufsbezeichnung wird durch den Klammerzusatz ‚Bachelor Professional in Bezeichnung des Fachbereiches nach Ziffer 3.1 KMK-Rahmenvereinbarung Fachschulen‘ ergänzt.


Anmeldung

Anmeldungen sind nur für einen der Fachbereiche beziehungsweise eine der Fachrichtungen zulässig. Anmeldeschluss ist der 30. April eines jeden Jahres.

Aufgenommen werden grundsätzlich nur Bewerberinnen und Bewerber, die ihren Hauptwohnsitz in Hamburg nachweisen (Meldebescheinigung).

Unterrichtsbeginn ist jeweils der erste Schultag nach den Sommerferien.