Die zwei- bzw. dreijährige Fachschule für Heilerziehungspflege befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben im sozial- und heilpädagogischen Berufsfeld selbstständig wahrzunehmen. Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sind auch mit Leitungsfunktion in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpflege, in Schulen und mit Erwachsenen mit Assistenzbedarf betraut.

Der Fachschule liegt ein integrativer, ganzheitlicher Arbeits- und Denkansatz zugrunde. Heilpädagogische Handlungskonzepte werden dabei als ressourcenorientiert verstanden und zielen auf die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in ihrem jeweiligen psychosozialen Bezugsfeld ab. Dieser Handlungsansatz bezieht demnach immer auch das soziale System und Umfeld mit ein. Als spezialisierte Generalisten vermitteln heilpädagogische Fachkräfte zwischen allen Beteiligten und fungieren als Multiplikatoren.

Fachschulabsolventinnen und -absolventen erwerben eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.


Kosten/Förderung

Der Besuch der staatlichen Fachschule ist grundsätzlich kostenfrei, jedoch können den Schülerinnen und Schülern für Exkursionen und Lernmittel Auslagen entstehen. Informationen über die Kosten des Besuchs von Fachschulen in privater Trägerschaft erhalten Sie bei den privaten Schulen.

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehungsweise nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten „Aufstiegs-BAföG“, möglich.


Struktur

Die praktische Ausbildung wird in geeigneten heilpädagogischen und/oder pflegerischen Einrichtungen absolviert.

Der Unterricht ist in Lernfeldern organisiert und wird in Tagesunterricht (2 Jahre) oder als berufsbegleitendes Format (3 Jahre) absolviert. Über die Themen und Inhalte der Lernfelder informiert die zuständige Fachschule (siehe unter Infoblatt Fachschule für Heilerziehungspfleger).


Aufnahmebedingungen

Der Besuch der staatlichen Fachschule für Heilerziehungspflege setzt

  • einen mittleren Schulabschluss voraus und eine Berufsausbildung bzw. mehrjährige Berufstätigkeit.
  • Möglich ist auch der Zugang mit dem Abschluss (HR oder FHR) an einer Berufsoberschule der Fachrichtung „Gesundheit und Soziales“, der Fachoberschule Sozialpädagogik oder dem Beruflichen Gymnasium „Pädagogik und Psychologie“.
  • Auch mit einer Fachhochschulreife/Abitur plus einem viermonatigen Praktikum oder als ausgebildete(r) Sozialpädagogische Assistentin/Assistent ist der Zugang möglich.

Über die konkreten Aufnahmebedingungen informiert die zuständige Fachschule.


Abschluss

Der Abschluss der Fachschule für Heilerziehungspflege berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“ bzw. „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“. Zusätzlich kann die Fachhochschulreife erworben werden. Die Berufsbezeichnung wird durch den Klammerzusatz ‚Bachelor Professional in Bezeichnung des Fachbereiches nach Ziffer 3.1 KMK-Rahmenvereinbarung Fachschulen‘ ergänzt.


Anmeldung

Anmeldungen erfolgen bis zum 30. April des jeweiligen Jahres.

Ausbildungsbeginn ist jeweils der erste Schultag nach den Sommerferien.