Die Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher wird derzeit reformiert. Bitte beachten Sie dazu aktuelle Veröffentlichungen.

Die zwei- oder dreijährige Fachschule für Sozialpädagogik soll Sie dazu befähigen, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben im sozialpädagogischen Berufsfeld selbständig wahrzunehmen.

Fachschulabsolventinnen und -absolventen erwerben eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.


Kosten/Förderung

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehungsweise nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) möglich.

Die Ausbildung kann auch als Umschulung mit Bildungsgutschein (über die Agentur für Arbeit) absolviert werden.


Struktur & Ziele

Die Fachschule dauert zwei oder drei Jahre je nach Eingangsvoraussetzung.

Die Ausbildung kann bei Vorliegen eines Arbeitsplatzes in einem sozialpädagogischen Berufsfeld oder bei einer Anerkennung als Tagespflegeperson berufsbegleitend absolviert werden.

Die praktische Ausbildung wird in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen oder in einer Schule und in mindestens zwei unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsbereichen durchgeführt.


Aufnahmebedingungen

Der Besuch der dreijährigen staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik setzt

  • entweder den Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder einer Berufsfachschule mit einem Notenschnitt von 3,0 oder eine entsprechende Berufstätigkeit voraus.
  • Möglich ist auch der Zugang über die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife mit viermonatigem Praktikum oder viermonatiger Berufstätigkeit im sozialpädagogischen Bereich.

Über die konkreten Aufnahmebedingungen informieren die zuständigen Fachschulen.

Der Besuch der zweijährigen staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik setzt

  • eine abgeschlossene Ausbildung als „Sozialpädagogische Assistentin“ bzw. „Sozialpädagogischer Assistent“ voraus.
  • Möglich ist auch der Zugang mit dem Abschluss (HR oder FHR) an einer Berufsoberschule der Fachrichtung „Gesundheit und Soziales“, der Fachoberschule Sozialpädagogik oder dem Beruflichen Gymnasium „Pädagogik und Psychologie“.

Über die konkreten Aufnahmebedingungen informiert die zentrale Anmeldeschule.


Abschluss

Mit dem Erwerb des Abschlusszeugnisses wird die Berechtigung verliehen, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher“ zu führen. Zusätzlich kann die Fachhochschulreife erworben werden. Die Berufsbezeichnung wird durch den Klammerzusatz ‚Bachelor Professional in Bezeichnung des Fachbereiches nach Ziffer 3.1 KMK-Rahmenvereinbarung Fachschulen‘ ergänzt.


Anmeldung

Anmeldungen erfolgen bis zum 30. April des jeweiligen Jahres. In einigen Schulen werden Klassen bereits zum 1. Februar eingerichtet.

Die zentrale Anmeldeschule für die staatlichen Schulen ist die Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik – Fröbelseminar (BS 30).

Ausbildungsbeginn ist jeweils der erste Schultag nach den Sommerferien oder der 1. Februar.