Die Ausbildung soll Sie dazu befähigen, als kaufmännische Assistentin oder Assistent in allen Bereichen der Wirtschaft und Verwaltung schwerpunktbezogen qualifizierte Tätigkeiten auszuüben. Ihre Sprachkenntnisse in Englisch und einer weiteren Fremdsprache werden hierfür vertieft.

Unter bestimmten Bedingungen ist auch der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.


Zielgruppe

Die Berufsfachschule für kaufmännische Assistenz im Schwerpunkt Fremdsprachen richtet sich an Jugendliche mit einem mittleren Schulabschluss.


Struktur

Die Ausbildung umfasst zwei Jahre und beginnt mit einem Probehalbjahr.

Unterrichtsfächer:
Informationsverarbeitung, Beschaffung und Marketing, Steuerung und Kontrolle, Personal und Organisation, Fachfremdsprachen: Englisch auf Niveau B2 (Vantage), Französisch, Spanisch oder Türkisch auf Niveau B1 (Threshold), Sprache und Kommunikation, Wirtschaft und Gesellschaft, Wahlpflicht, berufspraktische Ausbildung.


Aufnahmebedingungen

  • mittlerer Schulabschluss oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung und eine Durchschnittsnote von mindestens 3,5 ohne das Fach Sport oder
  • mittlerer Schulabschluss oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung und eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder an einer Berufsfachschule oder
  • eine als höherwertig anerkannte Vorbildung

Die Prüfung der Durchschnittsnoten als Voraussetzung für die Ausbildung entfällt, wenn Schülerinnen und Schüler in die gymnasiale Oberstufe versetzt worden sind.


Abschluss

Mit Erwerb des Abschlusszeugnisses wird die Berechtigung verliehen, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte kaufmännische Assistentin“ bzw. „Staatlich geprüfter kaufmännischer Assistent“ mit dem Zusatz „im Schwerpunkt Fremdsprachen“ zu führen.
Als weitere Qualifikation kann parallel zur vollschulischen Ausbildung in Zusatzunterricht die Fachhochschulreife erworben werden. Im Wahlpflichtfach wird hierzu Mathematik und Biologie sowie Wirtschaft und Gesellschaft belegt.


Anmeldung

Ausbildungsbeginn ist der erste Schultag nach den Sommerferien. Anmeldungen erfolgen bis zum 30. April des jeweiligen Jahres bei der jeweiligen Schule.