Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten sind in erster Linie in Apotheken beschäftigt und unterstützen die Arbeit der Apothekerinnen und Apotheker. Sie prüfen Arzneimittel und stellen selber Arzneimittel wie Salben, Säfte, Tees oder Kapseln nach individuellen Rezepturen her. Sie geben Medikamente auf Rezept ab, verkaufen rezeptfreie Arzneimittel sowie andere Waren und wirken bei der Beratung von Kunden mit.


Zielgruppe

Die Berufsfachschule für pharmazeutisch-technische Assistenz richtet sich an Jugendliche mit einem mittleren Schulabschluss.


Struktur

Die Ausbildung dauert insgesamt zweieinhalb Jahre. Die zweijährige schulische Ausbildung beginnt mit einem Probehalbjahr. Die halbjährige praktische Ausbildung wird in einer Apotheke abgeleistet.

Unterrichtsfächer:
Es werden Kenntnisse in folgenden Fächern vermittelt: Arzneimittelkunde (einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien), Allgemeine und pharmazeutische Chemie, Galenik, Botanik, Drogenkunde und Phytopharmaka, Gefahrstoff- und Umweltschutzkunde, Medizinproduktekunde (einschließlich Information und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien), Ernährungskunde und Diätetik, Körperpflegekunde, Mathematik (fachbezogen), Grundlagen des Gesundheitswesens, pharmazeutische Berufs- und Gesetzeskunde, Chemisch-pharmazeutische Übungen, Übungen zur Drogenkunde, Galenische Übungen, Apothekenpraxis einschließlich Qualitätsmanagement und Nutzung digitaler Technologien, Übungen zur Abgabe und Beratung sowie Nutzung digitaler Technologien, Verfügungsstunden für ergänzende Lehrangebote der Schule,  Allgemeinbildende Fächer (Deutsch einschließlich Kommunikation, Fremdsprache (fachbezogen), Wirtschafts- und Sozialkunde)


Aufnahmebedingungen

  • den mittleren Schulabschluss oder eine andere als gleichwertig anerkannte Vorbildung oder
  • einen ersten Schulabschluss oder eine andere als gleichwertig anerkannte Vorbildung und den Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung

Die Voraussetzungen können auch durch eine von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachgewiesen werden


Abschluss

Wer die schulische Ausbildung erfolgreich absolviert hat, erhält ein Abschlusszeugnis und wird zum ersten Prüfungsabschnitt zugelassen. Der zweite Prüfungsabschnitt findet am Ende der sechsmonatigen praktischen Apotheken-Ausbildung statt.
Nach bestandener Abschlussprüfung wird auf Antrag von der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatliche geprüfte Pharmazeutisch-technische Assistentin“ bzw. „Staatlich geprüfter Pharmazeutisch-technischer Assistent“ erteilt.


Anmeldung

Ausbildungsbeginn ist der erste Schultag nach den Sommerferien. Anmeldungen erfolgen bis zum 30. April des jeweiligen Jahres bei der jeweiligen Schule.