Die Ausbildung soll Sie befähigen, als Assistentin oder Assistent für Tourismus in allen Bereichen der Event- und Freizeitwirtschaft qualifizierte kaufmännische und dienstleistungsbezogene Tätigkeiten auszuüben.

Unter bestimmten Bedingungen ist parallel zur vollschulischen Ausbildung auch der Erwerb der Fachhochschulreife möglich.


Zielgruppe

Die Berufsfachschule für Tourismus, Schwerpunkt Event- und Freizeitwirtschaft richtet sich an Jugendliche mit einem mittleren Schulabschluss.


Struktur

Die Ausbildung umfasst zwei Jahre und beginnt mit einem Probehalbjahr.

Unterrichtsfächer:
Planung und Leistungserstellung, Marketing, Kostenrechnung und Controlling, Praxis der Event- und Freizeitwirtschaft, Sprache und Kommunikation, Wirtschaft und Gesellschaft, Fachenglisch (B2) sowie ein Wahlpflichtbereich.


Aufnahmebedingungen

  • der mittlere Schulabschluss oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung und eine Durchschnittsnote von mindestens 3,5 ohne das Fach Sport oder
  • der mittlere Schulabschluss oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung und eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder im öffentlichen Dienst oder an einer Berufsfachschule oder
  • eine als höherwertig anerkannte Vorbildung

Die Prüfung der Durchschnittsnoten als Voraussetzung für die Ausbildung entfällt, wenn Schülerinnen und Schüler in die gymnasiale Oberstufe versetzt worden sind.


Abschluss

Mit Erwerb des Abschlusszeugnisses wird die Berechtigung verliehen, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Assistentin für Tourismus – Schwerpunkt Event- und Freizeitwirtschaft“ oder „Staatlich geprüfter Assistent für Tourismus – Schwerpunkt Event- und Freizeitwirtschaft“ zu führen.

Zusätzlich kann die Fachhochschulreife erworben werden.


Anmeldung

Ausbildungsbeginn ist der erste Schultag nach den Sommerferien. Anmeldungen erfolgen bis zum 30. April des jeweiligen Jahres bei der jeweiligen Schule.