18.05.2021

Die Berufsqualifizierung (BQ) und Einstiegsqualifizierung (EQ) bauen Jugendlichen und jungen Erwachsenen Brücken in den Ausbildungsmarkt. Mit einem Förderprogramm in Höhe von einer Million Euro schafft der Hamburger Senat Anreize für Betriebe, Jugendliche im Anschluss an diese Maßnahmen in eine betriebliche Ausbildung zu übernehmen.

Betriebe mit bis zu 249 Mitarbeitenden erhalten einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung: Für jeden Ausbildungsplatz werden 400 Euro monatlich gewährt. Auf diese Weise erhalten Betriebe Unterstützung, um Ausbildungsplätze zu schaffen. Die Förderung ist für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) konzipiert, die die Auszubildenden bereits im Rahmen der BQ oder EQ kennengelernt haben und sie dann in eine betriebliche Ausbildung übernehmen. Aber auch andere KMU in Hamburg, die Jugendlichen aus BQ oder EQ einen Ausbildungsplatz anbieten, können die Förderung beantragen.

Die BQ ist ein Ausbildungsangebot der Schulform Berufsfachschule in Kooperation mit Betrieben. Inhaltlich und zeitlich deckt sie das erste Ausbildungsjahr des jeweiligen Ausbildungsberufes vollständig ab. Während der Qualifizierung absolvieren die Teilnehmenden praktische Lernphasen in Betrieben. Über zwei Drittel der Betriebe, die diese Lernphasen im Jahrgang 2020/2021 durchführen, sind kleine oder mittlere Unternehmen, ein großer Teil davon mit maximal 25 Beschäftigten. Auch die Unternehmen, die junge Menschen im Rahmen einer Einstiegsqualifizierung (EQ) nach § 54a SGB III auf eine Ausbildung vorbereiten, sind in der Regel kleine und mittlere Unternehmen. Bei EQ handelt es sich um ein betriebliches Langzeitpraktikum, in dem Grundkenntnisse und Fertigkeiten in dem angestrebten Ausbildungsberuf vermittelt werden.

Ziel von BQ und EQ ist es, die Teilnehmenden in eine betriebliche Ausbildung zu vermitteln. Die eingesetzten Fördermittel sollen dazu beitragen, dieses Ziel zu erreichen. Wegen der Corona-Pandemie ist die Kapazität von BQ erhöht worden. 

 Ab dem 1. August 2021 können Ausbildungsbetriebe Anträge auf den Zuschuss stellen. Informationen und die Förderrichtlinie mit allen Details stehen auf der Homepage der IFB unter www.ifbhh.de zur Verfügung. Die Zahlung des Zuschusses ist auf maximal 12 Monate befristet. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass die Auszubildenden an einer Berufs- oder Einstiegsqualifizierung teilgenommen haben. Das Förderprogramm wird in Zuständigkeit der Sozialbehörde umgesetzt.