24.04.2020

Eine gute Hygiene schützt die Gesundheit der gesamten Schulgemeinschaft, der Schülerinnen und Schüler, des pädagogischen und nicht-pädagogischen Personals. Alle berufsbildenden Schulen verfügen deshalb über einen schulischen Hygieneplan, in dem die wichtigen Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind.

Aktuell dient der ergänzende Corona-Hygieneplan für alle staatlichen Schulen in der Freien und Hansestadt Hamburg als wichtige Grundlage, um den Infektionsschutz und die Gesundheit auch in der aktuellen Covid-19-Pandemie sicher zu stellen.

Der Corona-Hygieneplan regelt somit auch an den berufsbildenden Schulen wichtige Maßnahmen zur persönlichen Hygiene, wie Abstandregeln, Händehygiene, Husten- und Niesetikette oder den Umgang mit Mund-Nasen-Schutz. Der Plan gibt den Schulen aber auch wichtige Vorgaben, wie Klassenräume und Arbeitsplätze organisiert werden sollen, damit ein Infektionsrisiko verringert wird. Dabei sind z.B. Mindestabstände der Tische, aber auch die Nutzung der Räume durch unterschiedliche Lerngruppen oder das Lüftungsverhalten zu berücksichtigen.
Die tägliche Reinigung der Oberflächen in den Schulen wie auch die besondere Hygiene in den Sanitärbereichen – hier werden Toilettensitze, Armaturen und Waschbecken zweimal täglich gereinigt – ist sichergestellt.
Der Corona-Hygieneplan gibt des Weiteren Anleitung zum Infektionsschutz in den Pausen und beim schulischen Mittagessen. Um das Infektionsrisiko zu minimieren, werden bis auf weiteres die allgemein zugänglichen Wasserspender außer Betrieb zu nehmen sein. Die Essensausgabe darf nicht in Selbstbedienung oder Buffetform erfolgen.

Ein besonderes Augenmerk dient Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Covid-19-Krankheitsverlauf, weil beispielsweise Vorerkrankungen bestehen oder es in häuslicher Gemeinschaft stark gefährdete Personen gibt. Hier schafft der Corona-Hygieneplan größtmögliche Handlungssicherheit für die Gruppe der Schülerinnen und Schüler wie auch für das schulische Personal. Beschäftigte, die beispielsweise Vorerkrankungen des Herzens oder chronische Erkrankungen der Lungen, Leber oder Nieren haben, können auf eigenen Wunsch auf der Grundlage eines ärztlichen Attestes vom schulischen Präsenzunterricht ausgenommen werden. Auch Beschäftigte über 60 Jahren können auf eigenen Wunsch vom Präsenzunterricht befreit werden. Alle betreffenden Beschäftigten der Schulen werden stattdessen im Fernunterricht oder für organisatorisch-verwaltende Aufgaben und weitere pädagogische Tätigkeiten ohne dauerhaften Kontakt zu Schülern eingesetzt. Jugendliche und junge Erwachsene mit einem höheren Risiko bzw. einschlägigen Vorerkrankungen können ihrerseits bis zum Ende des Schuljahres 2019/20 zuhause bleiben und am Fernunterricht teilnehmen. Für die aktuellen Abschlussprüfungen stehen diesen Schülerinnen und Schüler Prüfungen unter Isolationsbedingungen zur Verfügung.