13.11.2017

Hamburger Träger der Kinder- und Jugendhilfe bieten mehr Arbeitsverträge für eine ‚vergütete Ausbildung‘ an. Dadurch können sich angehende Erzieherinnen und Erzieher während Ihrer berufsbegleitenden Ausbildung selbst finanzieren.

Angehende Erzieherinnen und Erzieher können parallel zu ihrer Ausbildung ein Gehalt beziehen. Die Anmeldung für diese vergütete Ausbildung ist in Hamburg dank verlängerter Fristen noch bis zum 1. Dezember 2017 an den staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik möglich. Weitere Informationen erhalten Interessentinnen und Interessenten an der staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik -Fröbelseminar- (BS 30) oder in der staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik Altona (BS 21). Beide Schulen nennen auch gerne Träger, die Arbeitsplätze in Verbindung mit einer berufsbegleitenden Ausbildung anbieten. Wer selbständig Kontakt zu den Trägern aufnehmen möchte, findet eine Liste der angebotenen Plätze zum Download auf dieser Seite. Die Einrichtungen geben gern Informationen.

Für Arbeitnehmerinnen und -nehmer, die bereits einen Beruf haben, darin jedoch nicht arbeiten können, ist eine Umschulung möglich. In den ersten beiden Jahren finanziert die Agentur für Arbeit die Maßnahme über einen Bildungsgutschein, im dritten Jahr erfolgt die Vergütung über einen Arbeitsvertrag von einem Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Weitere Informationen hierzu geben die Berufliche Schule Hamburg-Harburg (BS 18) unter Tel.: 040 – 4288863 -38 oder die Agentur für Arbeit unter Tel.: 0800 – 4555500.