25.04.2022

Am 1.6.2022 ist das Heizkostenzuschussgesetz für Wohngeld-, BAföG- und AFBG-Empfänger:innen in Kraft getreten.

Die Bundesregierung hat am 2. Februar 2022 den Heizkostenzuschuss auch für Menschen beschlossen, die sich Ausbildung, in Weiterbildung oder im Studium befinden und die BAföG bzw. AFBG („Aufstiegs-BAföG“) mit einem Unterhaltsbeitrag erhalten. In Hamburg wird der einmalige Heizkostenzuschuss in Höhe von 230 € den berechtigten AFBG-Empfänger:innen automatisch, ohne dass sie einen Antrag stellen müssen, im September 2022 auf ihr Konto überwiesen.

Siehe dazu weitere Informationen unter ‚Links‘