16.10.2020

Ab Montag, 19. Oktober 2020, gilt bis auf Weiteres die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch für den Unterricht der berufsbildenden Schulen sowie für den Unterricht der Oberstufen an den weiterführenden Schulen. Das betrifft Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und Schulbeschäftigte gleichermaßen.

Der Hamburger Senat hat sich angesichts weiter steigender Infektionszahlen zu dieser Regelung entschlossen.

Zudem sollen alle Innenräume gut gelüftet sein, denn das Virus wird über Schwebeteilchen in der Luft – so genannte Aerosole – übertragen. Deshalb heißt es an den Schulen nun regelmäßig: Fenster auf, sei es in den Unterrichträumen, aber natürlich auch im Lehrerzimmer oder im Schulbüro.

Lehrerinnen und Lehrer sollen in jeder Unterrichtspause intensiv quer- oder stoßlüften. Querlüften bedeutet: Lüften mit weit geöffneten Fenstern bei gleichzeitig geöffneter Tür und im Flur ebenfalls geöffneten Fenstern. Stoßlüften bedeutet, dass die Fenster vollständig geöffnet sind. Auch im Unterricht soll alle 20 Minuten frische Luft in die Räume. Ein gekipptes Fenster reicht nicht aus. Und wenn einzelne Personen im Raum wiederholt niesen oder husten, heißt es zusätzlich: Fenster auf!