22.06.2021

Die Entwicklung der Corona-Pandemie in den letzten Wochen gibt Anlass optimistisch, aber vorsichtig in das kommende Schuljahr zu starten. Nach derzeitigem Stand, und wenn sich die Pandemielage nicht dramatisch verschlechtert, kehren die berufsbildenden Schulen in allen Schulformen, Bildungsgängen und Klassenstufen zu Beginn des Schuljahres 2021/22 in den Präsenzunterricht zurück.

Einschränkungen in Musik und Sport bleiben auf das zuletzt vor den Sommerferien geltende Minimum beschränkt. Ausflüge, Projektwochen, Elternabende und die Einschulungsfeiern finden wieder statt. Auch Klassenfahrten sind wieder möglich.

Die bisherigen Sonderregelungen für Hybrid- und Distanzunterricht in einzelnen Bildungsgängen sind aufgehoben und werden durch die vor der Corona-Pandemie geltenden Unterrichtsformen in Präsenz ersetzt. Besondere Unterrichtsformen können nach Beschluss des Schulvorstandes im Ausnahmefall möglich sein. Sie bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Schulaufsicht und Leitung des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung. Die Schulpflicht und die Pflicht zur Freistellung für den Berufsschulunterricht gelten ohne Einschränkung.

Grundsätzlich gilt für alle Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Schulen die Pflicht am Präsenzunterricht teilzunehmen und den geltenden Regelungen zur Eindämmung der Coronapandemie Rechnung zu tragen. Dazu gehört, dass in den ersten Wochen nach den Ferien die zurzeit angewendeten Sicherheitsmaßnahmen in Kraft bleiben. Im Gebäude wird zunächst weiter die Maske getragen, im Freien auf dem Schulgelände gibt es keine Maskenpflicht mehr. Es wird regelmäßig alle 20 Minuten gelüftet und weiterhin zwei Mal pro Woche mit einem SARS-CoV 2-Antigenschnelltest getestet. Dabei kann der Test in der Schule selbst oder innerhalb von 24 Stunden bei einem Leistungserbringer nach Eindämmungsverordnung erfolgen. Schülerinnen und Schüler, die bereits zweimal geimpft sind, oder nachweislich eine Infektion durchlaufen haben, müssen sich gemäß Eindämmungsverordnung nicht testen (lassen). Wo es geht, wird auf Abstand und Hygiene geachtet. Eine Beibehaltung dieser Maßnahmen in den ersten Schulwochen ist auch mit Rücksicht auf die vielen zu erwartenden Reiserückkehrenden vernünftig.

Schülerinnen und Schüler, die im Ausnahmefall nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, weil sie bspw. in besonderem Maße gesundheitlich gefährdet sind, müssen dies durch ein ärztliches Attest nachweisen und ihre Befreiung vom Präsenzunterricht durch die Schulleitung genehmigen lassen.