Schlagwort: Kuratorium (HIBB)

Kuratorium des HIBB

Die Geschäftsführung des HIBB ist dem Kuratorium berichtspflichtig. Gemäß einem Gesetz zur gleichberechtigten Vertretung der Sozialpartner und des Staates in den Gremien des HIBB besteht das Kuratorium des HIBB aus neun stimmberechtigten Mitgliedern (drei Vertreter/innen der zuständigen Behörd

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Leitung und Stabsstelle

Die Geschäftsführung des HIBB untersteht der Behördenleitung. Die Geschäftsführung ist operativ eigenverantwortlich und dem Kuratorium des HIBB berichtspflichtig. Das Kuratorium besteht aus neun stimmberechtigten und zwei beratenden Mitgliedern. Zu den stimmberechtigten Mitgliedern gehören dre

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