21.08.2013

Träger- und Maßnahmenzertifizierung erkennt berufliche Weiterbildungsmaßnahmen zur Arbeitsförderung an.

Die Staatliche Schule Gesundheitspflege (W 1) und die Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Altona (FSP 2) sind laut Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung (AZAV) als Träger zur Durchführung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Vierten Abschnitt des Dritten Kapitels des SGB III zertifiziert. Die Zulassungen erfolgten jeweils durch die Zertifizierungsstelle ZERTPUNKT GmbH.

Bereits im April 2013 wurde die FSP 2 als Bildungsträger sowie für die Maßnahme der Berufsfachschule Sozialpädagogische Assistenz für Migrantinnen und Migranten nach AZAV anerkannt. Im November 2013 soll die Zertifizierung für die Berufsbegleitende Weiterbildung für Erzieherinnen und Erzieher folgen.

Das Anfang August 2013 ausgestellte AZAV-Zertifikat für die W 1 umfasst eine Trägerzertifizierung sowie Maßnahmenzertifizierungen für die reguläre Altenpflegeausbildung (dreijährig) sowie für die verkürzte Altenpflegeausbildung (zweijährig, Verkürzung nach AltPflG). Weitere Maßnahmenzertifizierungen werden auch hier folgen.

Die AZAV-Zertifizierungen sind Voraussetzung dafür, dass an der Staatlichen Schule für Gesundheitspflege sowie an der Fachschule für Sozialpädagogik Altona Umschulungsmaßnahmen der Agentur für Arbeit durchgeführt werden können. Die Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Sozialpädagogische Assistenz sowie für Erzieherinnen und Erzieher werden stark nachgefragt. Sie sind zudem dringend nötig, um den wachsenden Bedarf in der Kinder- und Jugendpflege in Hamburg zu decken. Dies gilt auch für die Altenpflegeausbildung an der W 1, die einen wichtigen Beitrag leistet, um einem Pflegenotstand entgegenzuwirken.