In der Jugendberufshilfe werden Jugendliche, die den Förderkriterien der Jugendberufshilfe gemäß § 13, SGB VIII entsprechen, ausgebildet. Dies sind vor allem Jugendliche, die Hilfen zur Erziehung erhalten oder erhalten haben, die über die Straßensozialarbeit oder Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit betreut werden oder durch die Jugendberufsagentur vermittelt werden, weil keine anderen geeigneten Angebote zur Verfügung stehen.

In der Jugendberufshilfe können Jugendliche mit schlechten Startchancen eine sozialpädagogisch begleitete, außerbetriebliche Ausbildung absolvieren. Ziel ist es, Jugendliche in (begleitete) betriebliche Ausbildung überzuleiten. Unterstützung findet durch sozialpädagogische Hilfen im Sinne erzieherischer Hilfen (SGB VIII) und durch Förderunterricht statt.