Die Ausbildung soll Ihnen die Fertigkeiten und Kenntnisse des Uhrmacherhandwerks entsprechend einer Berufsausbildung im anerkannten Ausbildungsberuf Uhrmacher oder Uhrmacherin vermitteln.
Unter bestimmten Bedingungen ist der Abschluss der Berufsfachschule für Uhrmacherinnen und Uhrmacher dem mittleren Schulabschluss gleichwertig.