Trägergestützte Ausbildungsprogramme für junge Menschen mit Unterstützungsbedarf

Eine abgeschlossene Berufsausbildung bietet nach wie vor den besten Schutz vor längerfristiger Arbeitslosigkeit. Trägergestützte Ausbildungsprogramme des HIBB bieten jungen Menschen mit Unterstützungsbedarf die Möglichkeit, einen Ausbildungsabschluss zu erlangen.
Eine trägergestützte Ausbildung kann in Form einer außerbetrieblichen Ausbildung oder einer begleiteten betrieblichen bzw. schulischen Ausbildung stattfinden.
Die geförderten Ausbildungsplätze in der außerbetrieblichen Ausbildung werden in einem gemeinsamen Besetzungsmanagement von der Behörde für Schule und Berufsbildung und der Agentur für Arbeit Hamburg belegt.

Hamburger Ausbildungsprogramm (HAP)

Das Programm richtet sich an benachteiligte Jugendliche. Das sind vor allem Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, die oft kaum eine Chance haben, einen Ausbildungsplatz auf dem ersten Ausbildungsmarkt zu finden, obwohl sie grundsätzlich ausbildungsfähig sind.

 

Zielgruppe

 

Jugendliche, die auf Grund individueller Benachteiligungen in eine betriebliche Ausbildung nicht vermittelbar sind, von denen jedoch zu erwarten ist, dass sie grundsätzlich eine begleitete betriebliche Ausbildung erfolgreich absolvieren können oder sich bereits in einer Ausbildung befinden und Unterstützung benötigen, um diese erfolgreich abzuschließen.

 

Struktur und Ziele

 

Die außerbetriebliche Ausbildung beginnt in der Regel bei einem Träger mit dem Ziel, die Jugendlichen in eine betriebliche Ausbildung überzuleiten. Nach dem Wechsel in eine betriebliche Ausbildung wird diese durch den Träger bis zum Ausbildungsabschluss begleitet.

Bei einer begleiteten Ausbildungsmaßnahme beginnen die Jugendlichen den Ausbildungsgang unmittelbar in betrieblicher oder schulischer Ausbildung und werden vom Träger während der Ausbildungszeit, bei Bedarf bis zur Abschlussprüfung unterstützt.

 

Weitere Informationen

 

Aktuelles Platzangebot

Förderrichtlinie

Antragsunterlagen

Jugendberufshilfe (JBH)

In der Jugendberufshilfe werden Jugendliche, die den Förderkriterien der Jugendberufshilfe gemäß § 13, SGB VIII entsprechen, trägergestützt ausgebildet.

 

Zielgruppe

 

Dies sind vor allem Jugendliche, die Hilfen zur Erziehung erhalten oder erhalten haben, die über die Straßensozialarbeit oder Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit betreut werden oder durch Kompetenzagenturen bzw. andere Beratungsinstanzen (z.B. Agentur für Arbeit, abgebende Schulen usw.) vermittelt werden, wenn keine anderen geeigneten Angebote zur Verfügung stehen.

 

Struktur und Ziele

 

Die Ausbildung beginnt in der Regel bei einem Träger mit dem Ziel, die Jugendlichen in eine betriebliche Ausbildung überzuleiten. Unterstützung findet durch sozialpädagogische Hilfen im Sinne erzieherischer Hilfen (SGB VIII) und durch Förderunterricht statt.
Nach dem Wechsel in eine betriebliche Ausbildung wird diese durch den Träger bis zum Ende der Ausbildung unterstützt.

 

Weitere Informationen

 

Aktuelles Platzangebot

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