Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Die Bildungsgänge in den Fachbereichen schließen an eine berufliche Erstausbildung und an Berufserfahrungen an. Sie führen zu einem staatlichen postsekundären Berufsabschluss nach Landesrecht auf Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR).
Fachschulen qualifizieren für die Übernahme von Führungsaufgaben und fördern die Bereitschaft zur beruflichen Selbstständigkeit.
Je nach Bildungsgang dauert der Besuch der Fachschule ein bis drei Jahre und schließt mit der Abschlussprüfung ab. An einigen Schulen wird der Unterricht der zweijährigen Fachschule auch in Teilzeit-(Abend)form erteilt, wodurch sich die Ausbildungsdauer auf drei Jahre verlängert. Unter bestimmten Bedingungen ist der Erwerb der Fachhochschulreife möglich. Fachschulabsolventinnen und -absolventen erwerben eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Der Prüfling ist berechtigt, bei erfolgreichem Abschluss neben der Berufsbezeichnung auch die Bezeichnung „Bachelor Professional“ zu führen.
Der Besuch der staatlichen Fachschulen ist grundsätzlich kostenfrei, jedoch können den Schülerinnen und Schülern für Exkursionen und Lernmittel Auslagen entstehen. Unter Umständen ist eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehungsweise dem sogenannten AFBG („Aufstiegs-BAföG“) möglich.
Fachschulen richten sich an Fachkräfte mit beruflicher Erfahrung, die sich beruflich weiterbilden wollen und/oder eine Fachhochschulreife oder eine Hochschulzugangsberechtigung anstreben.