Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG, „Aufstiegs-BAföG“)

Was wird mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert?

Das Aufstiegs-BAföG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, kurz AFBG) fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in.

Wie wird gefördert?

Die Förderung mit AFBG umfasst Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Hinzu tritt die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) über die Differenz zwischen Zuschussanteil und maximalem Förderbetrag abzuschließen. Die Zuschussanteile variieren je nach Fördergegenstand (Maßnahmekosten, Unterhaltsbedarf etc.).

AFBG Digital – die digitale Beantragung für Hamburg

Aufstiegs-BAfög: Die Zuständigkeit in Hamburg für Beratung und Beantragung

Bundesministerium für Bildung und Forschung: Alles zum Aufstiegs-BAföG

Zuschüsse bei Splitterberufen

Der Berufsschulunterricht für Auszubildende in Hamburger Betrieben findet in der Regel in Hamburg statt. Eine Ausnahme bilden sogenannte Splitterberufe, die man zwar in Hamburger Unternehmen und Betrieben lernen kann, für die man aber in einem anderen Bundesland zur Berufsschule gehen muss.

Für Schülerinnen und Schüler in anerkannten Ausbildungsberufen mit geringer Zahl Auszubildender werden daher länderübergreifende Fachklassen gebildet.

Hierfür kann es folgende Zuschüsse geben:

  • die Zahlung von Schulbeiträgen beim Besuch länderübergreifender Fachklassen,
  • die Gewährung von Zuschüssen zu den Unterkunfts- und Verpflegungskosten an Berufsschüler beim Besuch länderübergreifender Fachklassen,
  • die Zuschüsse zu den Beförderungs- und Lernmittelkosten

weitere Informationen finden Sie hier

 

Einzelfallförderung und Verbundausbildung

Einzelfallförderung

 

Finanzielle Förderung betrieblicher Ausbildungsplätze für Benachteiligte
Ziel des Förderprogramms ist es, einerseits Benachteiligten eine Ausbildung mit Abschluss zu ermöglichen und andererseits die Betriebe darin zu unterstützen.

Einzelfallförderung

 

Verbundausbildung

 

Betriebsförderung Verbundausbildung:
Es werden Ausbildungsverbünde für Klein- und Kleinstbetriebe gefördert, die bisher nicht die Voraussetzungen für eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz beziehungsweise der Handwerksordnung erfüllen. Ziel der Förderung ist es, die Qualität der betrieblichen Ausbildung und die Zahl der Ausbildungsplätze in der Wirtschaft zu erhöhen.

Verbundausbildung

 

 

Umsatzsteuerbescheinigung gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG

Nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG können unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen privater Schulen und anderer allgemein- oder berufsbildender Einrichtungen von der Umsatzsteuer befreit werden, wenn die zuständige Landesbehörde – in Hamburg im HIBB angesiedelt – bescheinigt, dass sie auf einen Beruf oder auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereitet.
Die Bescheinigung nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG stellt für die Finanzverwaltung (Finanzamt) einen Grundlagenbescheid dar. Über die weiteren Voraussetzungen der Steuerbefreiung entscheidet – auf der Grundlage dieses Bescheides – die Finanzverwaltung.

Das Merkblatt, die Kontaktdaten des zuständigen Referats, sowie die Antragsformulare finden Sie hier als Download.

Dokumente Umsatzsteuerbescheinigung

  • Am 13. März 2024 veröffentlicht

    Formular UStG-Bescheinigung Berufliche Bildung

    Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG für dem Bildungszweck dienende Leistungen
    Mehr erfahren
  • Am 13. März 2024 veröffentlicht

    Formular UStG-Bescheinigung Nachhilfe / Lerntherapie

    Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG - Nachhilfe oder Lerntherapie
    Mehr erfahren
  • Am 26. September 2024 veröffentlicht

    Merkblatt zur UStG

    Mehr erfahren

Weitere finanzielle Weiterbildungsförderungen

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