Schulisches Qualitätsmanagement

Rahmen des QM an berufsbildenden Schulen in Hamburg

 

Im Rahmen des schulischen Qualitätsmanagements wurde zum 01. Februar 2016 für die Hamburger berufsbildenden Schulen die „Steuerung zur Stärkung der schulischen Selbstverantwortung“ eingeführt. Das „neue“ Steuerungskonzept ist aus dem „Rahmenkonzept zur Qualitätssicherung und -entwicklung für die berufsbildenden Schulen in Hamburg“ entstanden, dessen Grundlage die Drucksache 18/3780 (21.02.2006) bildet. Hilfestellung zur individuellen Gestaltung durch die Schulen gibt der von der Behörde für Schule und Berufsbildung herausgegebene „Orientierungsrahmen Schulqualität“, der 2024 vollständig überarbeitet und erweitert wurde. Die konzeptionelle Idee ist ein ganzheitlicher Qualitätsmanagement-Ansatz, der die Bereiche Schulentwicklung und Qualitätsmanagement systemisch-integrativ zusammenführt. Schulentwicklung wird durch die Entwicklungsbereiche Unterrichtsentwicklung, Personalentwicklung, Teamentwicklung und kollegiale Zusammenarbeit sowie Gesundheitsmanagement definiert. Der methodische Bereich der Schulentwicklung beinhaltet die Qualitätsmanagement-Bausteine Grundlagen und Steuerung des QM, Interne Evaluation, Feedbackkultur sowie Beschwerdemanagement. Neu ist die systematische Verbindung von Elementen des Qualitätsmanagements mit der Schulentwicklung mit dem gleichzeitigen Ausbau von schulischer Selbstverantwortung. Zusätzliche individuelle Gestaltungsräume der Schulen sind mit einer klaren Ergebnisverantwortung verbunden. Prozesse, Ergebnisse und Wirkungen werden von den Schulen systematisch erfasst, systemisch gesichert und dienen der Rechenschaftslegung.

Drucksache 18/3780 „Schulreform in Hamburg“

Steuerung zur Stärkung der selbstverantworteten Schule

Die Evaluation des Rahmenkonzepts diente als Anlass zur Weiterentwicklung eines ganzheitlichen Qualitätsmanagementansatzes. Die Ergebnisse dieser Arbeit waren die Broschüren „Steuerung zur Stärkung der schulischen Selbstverantwortung“. Detaillierte Informationen zum Konzept „Steuerung zur Stärkung der schulischen Selbstverantwortung“ entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Broschüren:

  • Die Broschüre 1 beschreibt den Hintergrund und die Konzeptidee zum ganzheitlichen QM-Ansatz.
  • Die Broschüre 2 beinhaltet die Steuerungs- und Beratungsinstrumente für das Steuerungskonzept sowie Umsetzungshilfen für die Einführungsphase.
  • In der Broschüre 3 werden Kriterien schulischer Qualitätsentwicklung anhand von Leitfragen für den Entwicklungsprozess an den Schulen erklärt.
  • In der Broschüre 4 wird die Evaluation der schulischen Qualitätsentwicklung im Kontext der Bewertungsskala und der QM-Bausteine konkretisiert.
  • Die Mustervorlage eines QM-Handbuchs für Hamburger berufsbildende Schulen ist Inhalt der Broschüre 5.

Broschüren „Steuerung zur Stärkung der schulischen Selbstverantwortung“

AZAV-Zulassung

Das Hamburger Institut für Berufliche Bildung (HIBB) ist nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) als Träger für den Fachbereich 4 – Berufliche Weiterbildung – zugelassen. Die Trägerzulassung umfasst die HIBB-Zentrale als aufsichtführende Stelle und alle berufsbildenden Schulen in Hamburg. Hierfür wurde das vereinfachte Verfahren angewendet, d. h. die Prüfung der AZAV-Anforderungen erstreckte sich auf die aufsichtführende Stelle und eine Stichprobe an Schulen (Referenzauswahl). Durch Auditierung prüft die Fachkundige Stelle (FKS) mittels Dokumenteneinsicht und Vor-Ort-Kontrolle die grundsätzliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Trägers und der Standorte. Diese Aufgabe hat das HIBB an die Certqua GmbH in Bonn als FKS übertragen.

Die Trägerzulassung ist die Voraussetzung für die Zulassung von Maßnahmen (Bildungsgängen). Aufgrund der Maßnahmezulassung können die berufsbildenden Schulen in Hamburg geförderte Maßnahmen (Bildungsgutscheinverfahren der Arbeitsagentur) anbieten. Des Weiteren besteht die Möglichkeit Umschülerinnen und Umschüler in den Bildungsgängen der Berufsschulen zu unterrichten. Hierfür werden die Voraussetzungen nach SGB III in Verbindung mit der AZAV für die betreffenden Angebote der beruflichen Weiterbildung geprüft.

Das HIBB bietet zurzeit AZAV-Maßnahmen in den Bereichen Altenpflege, generalistische Pflegeausbildung, Umschulung zur Erzieherin und zum Erzieher, Sozialpädagogische Assistenz für Migranten und Anpassungslehrgänge für Migranten (Anerkennung ausländischen Berufsqualifikation) an.
Weitere Informationen zur AZAV-Zulassung des HIBB finden Sie unten im Bereich ‚Weitere Informationen‘.

Qualitätsmanagement der HIBB-Zentrale

Weitere Informationen zur AZAV-Zulassung

Schulinspektion

Die Schulinspektion ist ein Tätigkeitsgebiet des Instituts für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung (IfBQ). Die Zielsetzungen sind Rückmeldungen zur Qualität der schulischen Arbeit und Impulse zur Schulentwicklung. Diese Form der externen Evaluation ergänzt die schulische Selbstevaluation und ermöglicht somit das Zusammenwirken von Selbst- und Fremdbild für einen systematischen Stand des ganzheitlichen QM. Die Grundlage der Schulinspektion ist der Orientierungsrahmen Schulqualität. Die Schulinspektion berücksichtigt neben dem Orientierungsrahmen die aktuellen Entwicklungen der Schulforschung und die Anforderungen der Schulpolitik. Die Schulinspektionsberichte der einzelnen Schulen können über die Internetseite des HIBB abgerufen werden.

Unterstützungsangebote

Die HIBB-Zentrale berät und unterstützt die berufsbildenden Schulen bei der Umsetzung der Steuerung zur Stärkung der schulischen Selbstverantwortung durch nachfolgende Angebote:

Ansprechpartner

Olaf Albrecht
Leitung Geschäftsbereich Schulentwicklung­/­Steuerung und ­Beratung (HI
Tel.: +49 40 428 63 – 2348
E-Mail: olaf.albrecht@hibb.hamburg.de

Malte Berger
Referent für Qualitätssicherung und -entwicklung
Tel.: +49 40 428 63 – 3526
E-Mail: malte.berger@hibb.hamburg.de