Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse

Die Berufsanerkennung des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) ist zuständig für die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen aus anderen Ländern.

So funktioniert die Anerkennung einer Berufsqualifikation im HIBB:

Die Behörde prüft Ihren Antrag auf Grundlage des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (HmbBQFG). Es können alle Personen einen Antrag stellen, die in Hamburg wohnen oder arbeiten oder dies beabsichtigen. Sie können den Antrag für das Anerkennungsverfahren auch aus dem Ausland stellen. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die Berufsanerkennungsstelle die Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der Berufsqualifikation aus Hamburg. Das Verfahren heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung.

Der Antrag:

Die Berufsanerkennung können Sie schriftlich oder online beantragen. Sie schicken entweder Ihren Antrag per Post oder Sie senden ihn per E-Mail. Das Formular finden Sie unter Downloads.
Bitte senden Sie uns das Antragsformular ausgefüllt zu. Bitte fügen Sie alle geforderten Unterlagen vollständig in Kopie zu Ihrem Antrag hinzu. Sobald Ihr Antrag bei uns ankommt, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail.

Die Bearbeitung:

Wenn wir alle Dokumente von Ihnen erhalten haben, wird Ihr Antrag geprüft. Es wird geprüft: Ist Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation, auf welche Sie den Antrag stellen, gleichwertig? Für diesen Vergleich sind z. B. der Inhalt der Ausbildung und die Dauer der Ausbildung wichtig. Es werden auch Ihre Berufserfahrungen, Weiterbildungen und andere Qualifikationen berücksichtigt.
Bei einem positiven Ergebnis, werden Sie zu einem persönlichen Termin eingeladen, um Ihre Dokumente im Original vorzulegen. Dieser Termin ist nicht nötig, wenn Sie beglaubigte Kopien Ihrer Dokumente senden.

Das Ergebnis:

Sie erhalten einen Bescheid mit der Entscheidung zu Ihrem Antrag und weiteren Informationen. Ist Ihre Qualifikation gleichwertig, erhalten Sie die staatliche Anerkennung in dem gewählten Beruf. Sie dürfen dann offiziell den Berufstitel führen. Damit haben Sie beruflich die gleichen Rechte, wie eine Person mit der deutschen Berufsqualifikation. Ihre Berufsqualifikation wird anerkannt.

Gibt es wesentliche aber ausgleichbare Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation? Dann wird Ihre Berufsqualifikation teilweise anerkannt. Sie können dann eine Ausgleichsmaßnahme machen. Damit können Sie die festgestellten Unterschiede ausgleichen.

Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen:

  • Anpassungslehrgang: Sie sind berufstätig und machen begleitend einen Kurs bzw. eine Weiterbildung.
  • Eignungsprüfung: Sie legen eine Prüfung ab, um Ihre Kompetenzen nachzuweisen.
  • Praxis nachholen: Sie erwerben praktischen Berufserfahrungen, um die festgestellten Defizite auszugleichen.

Sie können zwischen einem Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung wählen. Wenn Sie die Ausgleichsmaßnahmen erfolgreich absolvieren, erhalten Sie die volle Anerkennung.

Für diese deutschen Berufe können Sie bei uns eine Berufsanerkennung beantragen:

  • Erzieher/in
  • Heilerziehungspfleger/in
  • Sozialpädagogische Assistenz (SPA)
  • Tanzpädagoge/in

 

  • Biologisch -Technische Assistenz (BTA)
  • Chemisch -Technische Assistenz (CTA)
  • Kaufmännische Assistenz mit den Schwerpunkten Fremdsprachen, Medienwirtschaft oder Event- und Freizeitwirtschaft
  • Pflegeassistenz mit Schwerpunkt Haus- und Familienpflege
  • Hauswirtschafter/in (schulische Ausbildung)
  • Gestaltungstechnische Assistenz für technische Kommunikation und Produktdesign oder für Screen Design
  • Gewandmeister/in

 

  • Techniker/in der Fachrichtungen:
    Bautechnik, Chemietechnik, Elektrotechnik, Farb- und Lackiertechnik, Luftfahrttechnik, Holztechnik, Karosserie- und Fahrzeugbautechnik, Maschinentechnik, Mechatronik, Umweltschutztechnik

Bitte beachten Sie: dieser Abschluss zum/r Techniker/in liegt auf dem DQR6 Niveau und wird durch eine fachschulische Weiterbildung erworben. Zulassungsvoraussetzungen sind eine abgeschlossene Erstausbildung und Berufserfahrung. Es ist also vorab zu prüfen, ob Ihre Qualifikation auf diesem Ausbildungsniveau liegt. Besitzen Sie eine Erstausbildung im Handwerk wenden Sie sich bitte an die Handwerkskammer Hamburg.

FAQs

  • Am 6. September 2021 veröffentlicht

    Berufsanerkennung Datenschutzerklärung (dtsch.)

    Datenschutzerklärung
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  • Am 1. Februar 2023 veröffentlicht

    Berufsanerkennung Antragsformular (dtsch.)

    Berufsanerkennung Antragsformular
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Kontakt

  • HIBB Berufsanerkennung

    Ein persönliches Beratungsgespräch ist nur nach einem vorher vereinbarten Gesprächstermin möglich. Kontaktaufnahmen sind jederzeit über Telefon oder E-Mail möglich. HIBB…

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