Die Berufsanerkennung des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung (HIBB) ist zuständig für die Anerkennung von beruflichen Qualifikationen aus anderen Ländern.
So funktioniert die Anerkennung einer Berufsqualifikation im HIBB:
Die Behörde prüft Ihren Antrag auf Grundlage des Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (HmbBQFG). Es können alle Personen einen Antrag stellen, die in Hamburg wohnen oder arbeiten oder dies beabsichtigen. Sie können den Antrag für das Anerkennungsverfahren auch aus dem Ausland stellen. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die Berufsanerkennungsstelle die Berufsqualifikation aus dem Ausland mit der Berufsqualifikation aus Hamburg. Das Verfahren heißt: Gleichwertigkeitsfeststellung.
Der Antrag:
Die Berufsanerkennung können Sie schriftlich oder online beantragen. Sie schicken entweder Ihren Antrag per Post oder Sie senden ihn per E-Mail. Das Formular finden Sie unter Downloads.
Bitte senden Sie uns das Antragsformular ausgefüllt zu. Bitte fügen Sie alle geforderten Unterlagen vollständig in Kopie zu Ihrem Antrag hinzu. Sobald Ihr Antrag bei uns ankommt, erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail.
Die Bearbeitung:
Wenn wir alle Dokumente von Ihnen erhalten haben, wird Ihr Antrag geprüft. Es wird geprüft: Ist Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation, auf welche Sie den Antrag stellen, gleichwertig? Für diesen Vergleich sind z. B. der Inhalt der Ausbildung und die Dauer der Ausbildung wichtig. Es werden auch Ihre Berufserfahrungen, Weiterbildungen und andere Qualifikationen berücksichtigt.
Bei einem positiven Ergebnis, werden Sie zu einem persönlichen Termin eingeladen, um Ihre Dokumente im Original vorzulegen. Dieser Termin ist nicht nötig, wenn Sie beglaubigte Kopien Ihrer Dokumente senden.
Das Ergebnis:
Sie erhalten einen Bescheid mit der Entscheidung zu Ihrem Antrag und weiteren Informationen. Ist Ihre Qualifikation gleichwertig, erhalten Sie die staatliche Anerkennung in dem gewählten Beruf. Sie dürfen dann offiziell den Berufstitel führen. Damit haben Sie beruflich die gleichen Rechte, wie eine Person mit der deutschen Berufsqualifikation. Ihre Berufsqualifikation wird anerkannt.
Gibt es wesentliche aber ausgleichbare Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und der deutschen Berufsqualifikation? Dann wird Ihre Berufsqualifikation teilweise anerkannt. Sie können dann eine Ausgleichsmaßnahme machen. Damit können Sie die festgestellten Unterschiede ausgleichen.
Es gibt verschiedene Ausgleichsmaßnahmen:
- Anpassungslehrgang: Sie sind berufstätig und machen begleitend einen Kurs bzw. eine Weiterbildung.
- Eignungsprüfung: Sie legen eine Prüfung ab, um Ihre Kompetenzen nachzuweisen.
- Praxis nachholen: Sie erwerben praktischen Berufserfahrungen, um die festgestellten Defizite auszugleichen.
Sie können zwischen einem Anpassungslehrgang oder einer Eignungsprüfung wählen. Wenn Sie die Ausgleichsmaßnahmen erfolgreich absolvieren, erhalten Sie die volle Anerkennung.