Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse

Berufsanerkennung

Wir sind eine Anerkennungsstelle für Berufsqualifikationen aus anderen Ländern. Personen, die in Hamburg wohnen oder arbeiten (werden) können bei uns den Antrag stellen. Auf „Anerkennung in Deutschland“ finden Sie Beratung und Informationen zu allen Anerkennungsstellen und Berufen.

Für diese deutschen Berufe können Sie bei uns eine Berufsanerkennung beantragen:

  • Erzieher/in
  • Heilerziehungspfleger/in
  • Sozialpädagogische Assistenz (SPA)
  • Tanzpädagoge/in

 

  • Biologisch -Technische Assistenz (BTA)
  • Chemisch -Technische Assistenz (CTA)
  • Kaufmännische Assistenz mit den Schwerpunkten Fremdsprachen, Medienwirtschaft und Produktion oder Event- und Freizeitwirtschaft
  • Gestaltungstechnische Assistenz für technische Kommunikation und Produktdesign oder für Screen Design
  • Gewandmeister/in

 

  • Techniker/in der Fachrichtungen:
    Bautechnik, Chemietechnik, Elektrotechnik, Farb- und Lackiertechnik, Luftfahrttechnik, Holztechnik, Karosserie- und Fahrzeugbautechnik, Maschinentechnik, Mechatronik, Umweltschutztechnik

Wichtige Hinweise zum Referenzberuf Techniker/in: Der Berufsabschluss „Techniker/in“ entspricht dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens, was die Kompetenzstufe eines Bachelor-Abschlusses darstellt. Voraussetzung für die Anerkennung sind eine abgeschlossene Erstausbildung, Berufserfahrung und eine zusätzliche höhere berufliche Qualifizierung. Bitte stellen keinen Antrag über dieses Verfahren, wenn Sie eine Erstausbildung oder einen Ingenieurstitel besitzen. Bitte nehmen Sie eine Beratung in Anspruch, bevor Sie den Antrag stellen.

So funktioniert die Anerkennung einer Berufsqualifikation im HIBB

Die Behörde prüft Ihren Antrag nach dem Hamburgischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (HmbBQFG). Das Verfahren nennt man Gleichwertigkeitsfeststellung.

Es wird geprüft, ob Sie den Beruf erlernt haben und ob Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Qualifikation inhaltlich vergleichbar ist. Um eine (teilweise) Anerkennung zu erhalten, müssen Sie den Beruf, auf welchen Sie den Antrag stellen, erlernt haben.

Um eine Anerkennung zu erhalten, müssen Sie eine Qualifikation in dem Beruf nachweisen, für den Sie die Anerkennung beantragen. Das bedeutet, dass Ihre Ausbildung oder Ihr Studium genau auf diesen Beruf ausgerichtet sein muss. Zum Beispiel können Sie eine Anerkennung als Erzieher/in nur erhalten, wenn Sie einen Abschluss in diesem Beruf besitzen. Ein Abschluss im Beruf Lehrer/in kann nicht zu einer Anerkennung als Erzieher/in führen. Für mehr Informationen lesen Sie bitte die FAQs.

Sie bekommen einen Bescheid mit dem Ergebnis und weiteren Informationen. Wir beraten Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten und beantworten Ihre Fragen. Ist Ihre Qualifikation gleichwertig, erhalten Sie die staatliche Anerkennung. Gibt es wesentliche, aber ausgleichbare Unterschiede, wird Ihre Berufsqualifikation teilweise anerkannt. Sie können dann eine dieser Ausgleichsmaßnahme absolvieren: Anpassungslehrgang, Eignungsprüfung und /oder Praxis.

Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie in Hamburg wohnen oder arbeiten (werden). Wichtig: Sie dürfen den Antrag nur bei einer Anerkennungsstelle stellen. Die Berufsanerkennung können Sie per E-Mail oder über die Seite Anerkennung in Deutschland beantragen. Das Formular finden Sie unter Downloads. Bitte beachten Sie die Hinweise zu den erforderlichen Unterlagen.

FAQs

Kontakt

  • HIBB Berufsanerkennung

    Ein persönliches Beratungsgespräch ist nur nach einem vorher vereinbarten Gesprächstermin möglich. Kontaktaufnahmen sind jederzeit über Telefon oder E-Mail möglich. HIBB…

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  • Am 6. September 2021 veröffentlicht

    Berufsanerkennung Datenschutzerklärung (dtsch.)

    Datenschutzerklärung
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  • Am 22. Juli 2026 veröffentlicht

    Berufsanerkennung Antragsformular (dtsch.)

    Berufsanerkennung Antragsformular
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