Die Ombudsstellen beraten und unterstützen Eltern sowie Schülerinnen und Schüler.

Die Beratung ist kostenlos, neutral, unabhängig und vertraulich.


Ombudsstelle Inklusive Bildung

Die Ombudsstelle Inklusive Bildung bietet Hilfe und Unterstützung bei Fragen der sonderpädagogischen Förderung. Die Ombudspersonen verstehen sich als Berater und Vermittler zum Wohl der Schülerin bzw. des Schülers.

Darüber hinaus beraten und vermitteln die Ombudspersonen in Konfliktfällen und bei Widerspruchsverfahren.

Ziel ist es, gemeinsam mit allen Beteiligten konstruktive und akzeptierte Lösungen sowie entwicklungsfördernde Kompromisse zu finden.


Ombudsstelle für SchülerInnenvertretungen und Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 49 (HmbSG)

Die Ombudsstelle unterstützt bei der Ausübung der Mitbestimmungrechte von Schülervertretungen

  • in der Klasse,
  • im Schülerrat,
  • in der Schulkonferenz und
  • in überschulischen Gremien.

Die Ombudsstelle ist Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, deren Vertretungen sowie deren Eltern.

Die Ombudspersonen beraten und helfen bei Fragen zur Gremienarbeit, bei der Findung konstruktiver Lösungen zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 49 (HmbSG) und
bei Widersprüchen.

Darüber hinaus vermitteln und unterstützen sie in Konfliktfällen.


Ombudsstelle Besondere Begabungen

Die Ombudsstelle Besondere Begabungen steht betroffenen Familien oder interessierten Personen bei Fragen oder Konflikten rund um die schulische Begabungsförderung unbürokratisch mit Rat und Tat zur Seite.

Darüber hinaus gibt die Ombudsstelle Hinweise auf weitere Beratungs-, Unterstützungsangebote und Förderkonzepte innerhalb und außerhalb der Schule, damit die Begabungspotenziale der Schülerin bzw. des Schülers optimal gefördert werden können.

Im Bedarfsfall werden vor Ort vermittelnde Gespräche mit dem Ziel geführt, gemeinsam mit allen Beteiligten akzeptierte Lösungen und Kompromisse zu finden, weitere Konflikte möglichst frühzeitig zu vermeiden oder bestehende Probleme abzubauen.

Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern.