Wege zum nächsthöheren Schulabschluss

Erwerb des Mittleren Schulabschlusses im Rahmen der Pflegeausbildung

Nach § 5 Satz 1 Hamburger Ausführungsgesetz zum Pflegeberufereformgesetz vom 6. Juni 2019 kann der Mittlere Bildungsabschluss erreicht werden, wenn

  1. die staatliche Prüfung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,0 bestanden wurde und
  2. ausreichende Fremdsprachenkenntnisse entsprechend einem mindestens fünfjährigen Fremdsprachenunterricht oder Fremdsprachenkenntnisse auf dem Referenzniveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachgewiesen werden können.

Die Fächer Sprache und Kommunikation, Wirtschaft und Gesellschaft, Englisch und Mathematik werden an der Pflegeschule integriert unterrichtet.

Erwerb der Fachhochschulreife

Nach § 5 Satz 1 Hamburger Ausführungsgesetz zum Pflegeberufereformgesetz vom 6. Juni 2019 kann die Fachhochschulreife erreicht werden, wenn

  1. jeweils 240 Stunden Zusatzunterricht in den Fächern Sprache und Kommunikation, Mathematik, Naturwissenschaften und Technik sowie Unterricht im gesellschaftswissenschaftlichem Bereich absolviert werden. Eine Rückfrage bei der entsprechenden Pflegeschule, ob der Zusatzunterricht dort angeboten wird, ist erforderlich.
  2. zusätzlich zur staatlichen Prüfung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann die zentrale Zusatzprüfung bestanden wurde.