Zugangsvoraussetzungen

Schulabschlüsse, um die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann beginnen zu können (laut § 11 des Pflegeberufegesetzes)

  1. der mittlere  Schulabschluss (MSA) oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder
  2. der Hauptschulabschluss (bzw. erster allgemeinbildender Abschluss, ESA)) oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis
    • einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
    • einer erfolgreich abgeschlossenen Assistenz- oder Helferausbildung in der  Pflege von mindestens einjähriger Dauer,
    • einer bis zum 31. Dezember 2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder
    • einer erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder
  3. der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen  Schulbildung bzw. der erweiterte erste allgemeinbildende Abschluss.
  4. gesundheitliche Eignung