Am Übergang von der Schule in den Beruf werden noch schulpflichtige Jugendliche in der Berufsvorbereitungsschule beruflich orientiert und dazu befähigt, möglichst nahtlos in Ausbildung, Beschäftigung oder eine weiterführende Schule zu wechseln.
In der dualisierten Ausbildungsvorbereitung (AvDual) bereiten sich Jugendliche ohne Ausbildungsperspektive (ohne oder mit erstem Schulabschluss) beruflich vor.
Die dualisierte Ausbildungsvorbereitung für Migranten (AvM-Dual) ist ab dem 1. Februar 2015 das Regelangebot für alle neu zugewanderten 16-18-jährigen Jugendlichen.
In freier Trägerschaft bieten Produktionsschulen für schulpflichtige Jugendliche das Lernen und Arbeiten in der Ausbildungsvorbereitung in betriebsähnlichen Strukturen.
Junge Menschen mit Beeinträchtigungen können in den berufsbildenden Schulen zwischen inklusiven und exklusiven Bildungsangeboten wählen. Grundsätzlich werden junge Menschen mit Beeinträchtigungen in jedem Bildungsgang mit geeigneter individueller Unterstützung aufgenommen. Grundlegend hierfür ist die 2008 in Kraft getretene UN-Behindertenrechtskonvention, die es allen Menschen ermöglicht, an allen Angeboten des öffentlichen Lebens, der Ausbildung und des Arbeitslebens gleichberechtigt teil zu haben.