Die Hamburger Produktionsschulen sind keine Schulen im Sinne des Hamburgischen Schulgesetzes, sondern Einrichtungen, die von Bildungsträgern in freier Trägerschaft betrieben werden. Sie sind ein die Schulpflicht an Berufsvorbereitungsschulen ersetzendes Angebot für alle Jugendlichen (mit und ohne Beeinträchtigung), von denen zu erwarten ist, dass sie die schulischen Angebote der Ausbildungsvorbereitung nicht annehmen werden bzw. von den schulischen Regelangeboten nicht erreicht werden können.
An Hamburger Produktionsschulen werden marktorientiert Produkte und Dienstleistungen erbracht. Das Arbeiten und Lernen in betriebsähnlichen Strukturen ermöglichen die Entwicklung und den Erwerb von grundlegenden beruflichen Kompetenzen, die für die Aufnahme einer Berufsausbildung oder einer Erwerbstätigkeit notwendig sind. Betriebliche Praktika (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Begleitung) gehören verbindlich zur Übergangsgestaltung an Produktionsschulen.
Der Erwerb und die Entwicklung von sozialen, personalen und weiteren berufsbezogenen Kompetenzen in den Werkstatt- und Dienstleistungsbereichen der Produktionsschulen und in Betriebspraktika stehen im Vordergrund. Die Vorbereitung auf „die Prüfung für Externe zum Erwerb des Abschlusses der Berufsvorbereitungsschule, der in seinen Berechtigungen dem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss entspricht“ [vgl. § 11 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Berufsvorbereitungsschule (APO-BVS)] ist möglich, aber nicht primäres Ziel.
Die Jugendlichen erhalten individuelle Leistungsprämien (siehe „Richtlinie Hamburger Produktionsschulen“ vom 07.07.2023, Kap. 2.6.). Diese werden zu dem Zweck gezahlt, die Motivation der Jugendlichen zu honorieren, anzuerkennen und somit zu befördern und dienen in dieser Zweckbestimmung als pädagogisches Instrument. Die individuellen Leistungsprämien werden leistungsabhängig gezahlt.