Externe Prüfungen - Berufliche Schulen

Informationen und Hinweise

Personen, die keine staatliche Schule oder keine staatlich anerkannte Ersatzschule besuchen, können den Abschluss einer Ausbildung durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Externenprüfung erwerben. Die Externenprüfungen sind in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für berufsbildende Schulen – Allgemeiner Teil – (APO-AT) sowie in den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen geregelt.

Externenprüfung zum Erwerb des Abschlusszeugnisses der Fachschule für Heilerziehungspflege (Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin / Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger, Bachelor Professional in Sozialwesen)

Externenprüfung zum Erwerb des Abschlusszeugnisses der Fachschule für Sozialpädagogik (Staatlich anerkannte Erzieherin / Staatlich anerkannter Erzieher, Bachelor Professional in Sozialwesen)

Externenprüfung zum Erwerb des Abschlusszeugnisses der Fachschule für Technik (Staatlich geprüfte Technikerin / Staatlich geprüfter Techniker, Bachelor Professional in Technik)

Externenprüfung zum Erwerb des Abschlusszeugnisses der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz (SPA) (Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin / Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent)

Externenprüfung zum Erwerb des Abschlusszeugnisses der Berufsfachschule für Chemisch-Technische Assistenz (Staatlich geprüfte chemisch-technische Assistentin / Staatlich geprüfter chemisch-technischer Assistent)

Externenprüfung zum Erwerb des Abschlusszeugnisses der Berufsfachschule für Biologisch-Technische Assistenz (Staatlich geprüfte biologisch-technische Assistentin / Staatlich geprüfter biologisch-technischer Assistent)

allgemeinbildende Externenprüfungen

Für Externenprüfungen im allgemeinbildenden Bereich verwenden Sie bitte die Suchfunktion auf der

Website der Behörde für Schule und Berufsbildung

Kontakt

Tel.: +49 176 428 626 80
E-Mail: externenpruefung@hibb.hamburg.de