Informationen und Hinweise
Personen, die keine staatliche Schule oder keine staatlich anerkannte Ersatzschule besuchen, können den Abschluss einer Ausbildung durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Externenprüfung erwerben. Die Externenprüfungen sind in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für berufsbildende Schulen – Allgemeiner Teil – (APO-AT) sowie in den jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen geregelt.