Berufliche Weiterbildung

Lebenslanges Lernen ist die Herausforderung unserer Zeit. Ihr begegnen wir auf vielen Ebenen der beruflichen, allgemeinen und politischen Weiterbildung.
Die berufliche Weiterbildung kann die eigenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern, insbesondere angesichts des wachsenden Fachkräftebedarfs in vielen Wirtschaftsbereichen.

Förderung

Häufig kann die Teilnahme an einer Weiterbildung mit staatlicher Hilfe gefördert werden.
Wird etwa eine berufliche Aufstiegsfortbildung gewünscht, so kommt eine Förderung über das sog. Aufstiegs-BAföG (AFBG) infrage.
Andere Fördermöglichkeiten sind der Hamburger Weiterbildungsbonus oder die Bildungsprämie.

AFBG („Aufstiegs-BAföG“)

Hamburger Weiterbildungsbonus

Fachschulen

U.a die staatlichen Fachschulen dienen der beruflichen Weiterbildung und werden in Hamburg in unterschiedlichen Fachbereichen sowie Fachrichtungen angeboten. Sie fördern berufsübergreifende Bildung und befähigen junge Menschen, Aufgaben im mittleren Funktionsbereich zu übernehmen. Je nach Bildungsgang dauert der Besuch einer Fachschule ein bis drei Jahre. Die Ausbildung erfolgt entweder in Vollzeit oder in Teilzeitform und schließt mit der Abschlussprüfung ab.

Der Besuch der staatlichen Fachschule ist grundsätzlich kostenfrei, jedoch können den Schülerinnen und Schülern für Exkursionen und Lernmittel Auslagen entstehen. Unter Umständen ist eine Förderung nach BAföG (Bundesausbildungsfördergesetz) bzw. dem sogenannten Aufstiegs-BAföG möglich.

  • Fachschulen

    Fachschulen sind Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung. Die Bildungsgänge in den Fachbereichen schließen an eine berufliche Erstausbildung und an Berufserfahrungen an.…

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Persönliche Weiterbildung

Wer nach Bildungsangeboten für die persönliche Weiterbildung sucht, findet sein Angebot in der allgemeinen Weiterbildung. Dazu zählen auch Maßnahmen der Grundbildung und Alphabetisierung. Ein Teil des Angebotes an Kursen richtet sich speziell an Personen mit Migrationshintergrund.

Bildungsurlaub

Wer eine berufliche Weiterbildung, politische Bildung oder eine Qualifizierung für die Wahrnehmung von bestimmten Ehrenämtern wahrnehmen möchte, der kann sich auch beim Arbeitgeber einen Bildungsurlaub genehmigen lassen.

  • Bildungsurlaub/Bildungsfreistellung

    Im Referat Bildungsurlaub werden Veranstaltungen nach dem Hamburgischem Bildungsurlaubsgesetz anerkannt und Beschäftigte, Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte und Bildungsveranstalter beraten. Nach…

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Umsatz- und Grundsteuerbefreiung für Bildungsangebote und Bildungsträger

Bildungsanbieter können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Angebote von der Umsatzsteuer und ihre Einrichtungen von der Grundsteuer befreien lassen. Auf Antrag wird eine Bescheinigung ausgestellt, dass das Bildungsangebot auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereitet.

siehe Finanzielle Förderangebote + Steuerbefreiung