Im Referat Bildungsurlaub werden Veranstaltungen nach dem Hamburgischem Bildungsurlaubsgesetz anerkannt und Beschäftigte, Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte und Bildungsveranstalter beraten.
Nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz haben alle vollzeit- oder teilzeitbeschäftigten Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden sowie in Werkstätten für Behinderte Beschäftigte mit Arbeitsschwerpunkt in Hamburg Anspruch auf zehn Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei Jahren für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen der politischen Bildung, beruflichen Weiterbildung und der Qualifikation für ein Ehrenamt.
Teilzeitbeschäftigte können im Rahmen ihres Beschäftigungsanteils Bildungsurlaub beanspruchen.
Wird Bildungsurlaub in Anspruch genommen, trägt der Arbeitgeber die Freistellung von der Arbeit und zahlt das Arbeitsentgelt fort. Die Kursgebühren sind vom Teilnehmer zu tragen.
Ausführliche Informationen und das aktuelle Verzeichnis aller anerkannten Veranstaltungen finden Sie auf der Website www.bildungsurlaub-hamburg.de.