Fachschule Heilerziehungspflege

Anmerkung: Die Ausbildung für Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger wird derzeit reformiert. Bitte beachten Sie dazu aktuelle Veröffentlichungen auf dieser Internetseite oder der Internetseite der Schule.

Die zwei- bzw. dreijährige Fachschule für Heilerziehungspflege befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben im sozial- und heilpädagogischen Berufsfeld selbstständig wahrzunehmen. Heilerziehungspflegerinnen und Heilerziehungspfleger sind auch mit Leitungsfunktion in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpflege, in Schulen und mit Erwachsenen mit Assistenzbedarf betraut.

Der Fachschule liegt ein integrativer, ganzheitlicher Arbeits- und Denkansatz zugrunde. Heilpädagogische Handlungskonzepte werden dabei als ressourcenorientiert verstanden und zielen auf die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in ihrem jeweiligen psychosozialen Bezugsfeld ab. Dieser Handlungsansatz bezieht demnach immer auch das soziale System und Umfeld mit ein. Als spezialisierte Generalistinnen und Generalisten vermitteln heilpädagogische Fachkräfte zwischen allen Beteiligten und fungieren als Multiplikatoren.

Der Abschluss der Fachschule berechtigt zum Studium in grundständigen Studiengängen entsprechend den Vorgaben des Hamburgischen Hochschulgesetz.

Kosten/Förderung

Der Besuch der staatlichen Fachschule ist grundsätzlich kostenfrei, jedoch können den Schülerinnen und Schülern für Exkursionen und Lernmittel Auslagen entstehen. Informationen über die Kosten des Besuchs von Fachschulen in privater Trägerschaft erhalten Sie bei den privaten Schulen.

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehungsweise nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), dem sogenannten „Aufstiegs-BAföG“, möglich.

Struktur

Die praktische Ausbildung wird in geeigneten heilpädagogischen und/oder pflegerischen Einrichtungen absolviert.

Der Unterricht ist in Lernfeldern organisiert und wird in Tagesunterricht (2 Jahre) oder als berufsbegleitendes Format (3 Jahre) absolviert. Über die Themen und Inhalte der Lernfelder informiert die zuständige Fachschule (siehe unter Infoblatt Fachschule für Heilerziehungspflege).

Aufnahmebedingungen

Der Besuch der staatlichen Fachschule für Heilerziehungspflege setzt

  • einen mittleren Schulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Schulabschluss und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung voraus.
  • Möglich ist auch der Zugang mit einem mittleren Schulabschluss oder einem als gleichwertig anerkannten Schulabschluss, einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht und einer einschlägigen sozial- oder heilpädagogischen Tätigkeit von mindestens vier Wochen Dauer.
  • Auch mit einer Fachhochschulreife/allgemeinen Hochschulreife plus einem viermonatigen Praktikum in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich oder einer viermonatigen Berufstätigkeit in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich ist der Zugang möglich.

Über die konkreten Aufnahmebedingungen informiert die zuständige Fachschule.

Abschluss

Der Abschluss der Fachschule für Heilerziehungspflege berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“ bzw. „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger“. Zusätzlich kann die Fachhochschulreife erworben werden. Die Berufsbezeichnung wird durch den Klammerzusatz ‚Bachelor Professional in Bezeichnung des Fachbereiches nach Ziffer 3.1 KMK-Rahmenvereinbarung Fachschulen‘ ergänzt.

Anmeldung

Anmeldungen erfolgen bis zum 30. April des jeweiligen Jahres.

Ausbildungsbeginn ist jeweils der erste Schultag nach den Sommerferien.

Weitere Dokumente

  • Am 29. August 2023 veröffentlicht

    Flyer Sozialpädagogische Berufe

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  • Am 28. Januar 2025 veröffentlicht

    Infoblatt Fachschulen 1/5

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  • Am 25. Februar 2022 veröffentlicht

    Richtlinie Leistungsnachweise (außer BG)

    Richtlinie für Leistungsnachweise an berufsbildenden Schulen in Hamburg
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  • Am 12. November 2021 veröffentlicht

    Verwaltungsvorschrift Bachelor Professional

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  • Am 30. April 2021 veröffentlicht

    Standards für die praktische Erzieher/innenausbildung und Heilerziehungspfleger/innenausbildung (überarb. Fassung)

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  • Am 15. Juli 2023 veröffentlicht

    FHR-Prüfung Schwerpunktthemen 2024/2025

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  • Am 23. Juli 2024 veröffentlicht

    FHR-Prüfung Schwerpunktthemen 2025/2026

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  • Am 30. Juli 2025 veröffentlicht

    FHR-Prüfung Schwerpunktthemen 2026/2027

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  • Am 7. Mai 2025 veröffentlicht

    Abschlussprüfung FS HEP Schwerpunktthemen Sommer 2026

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