Fachschule für Sozialpädagogik

Die zwei- bzw. dreijährige Fachschule für Sozialpädagogik befähigt dazu, Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben im sozialpädagogischen Berufsfeld selbstständig wahrzunehmen. Erzieherinnen und Erzieher sind auch mit Leitungsfunktion in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in Schulen und mit Erwachsenen mit Assistenzbedarf betraut. Die Fachschule ist generalistisch strukturiert und lässt eine Profilbildung zu. Sie kann in Vollzeit oder berufsbegleitend absolviert werden.
Die praktische Ausbildung wird in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen oder Schulen und in mindestens zwei unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsbereichen durchgeführt.

Fachschulabsolventinnen und -absolventen erwerben eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

Kosten/Förderung

Bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen ist eine Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehungsweise nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) möglich.

Die Ausbildung kann auch als Umschulung mit Bildungsgutschein (über die Agentur für Arbeit) absolviert werden.

Struktur & Ziele

Die Fachschule dauert zwei oder drei Jahre je nach Eingangsvoraussetzung.

Die Ausbildung kann bei Vorliegen eines Arbeitsplatzes in einem sozialpädagogischen Berufsfeld oder bei einer Anerkennung als Tagespflegeperson berufsbegleitend absolviert werden.

Die praktische Ausbildung wird in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen oder in einer Schule und in mindestens zwei unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsbereichen durchgeführt.

Aufnahmebedingungen

Der Besuch der dreijährigen staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik setzt

  • den mittleren Schulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Schulabschluss
  • sowie eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufsausbildung nach Bundes- oder Landrecht und den Nachweis einer einschlägigen sozialpädagogischen Tätigkeit von mindestens vier Wochen voraus.

Der Besuch der zweijährigen staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik setzt

  • eine abgeschlossene Ausbildung als „staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin“ bzw. „staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent“ voraus.
  • Möglich ist auch der Zugang mit dem Abschluss (HR oder FHR) an einer Berufsoberschule der Fachrichtung „Gesundheit und Soziales“, der Fachoberschule Sozialpädagogik oder dem Beruflichen Gymnasium „Pädagogik und Psychologie“.

Über die konkreten Aufnahmebedingungen informiert die zentrale Anmeldeschule.

Abschluss

Mit dem Erwerb des Abschlusszeugnisses wird die Berechtigung verliehen, die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ oder „Staatlich anerkannter Erzieher“ zu führen. Zusätzlich kann die Fachhochschulreife erworben werden. Die Berufsbezeichnung wird durch den Klammerzusatz ‚Bachelor Professional in Bezeichnung des Fachbereiches nach Ziffer 3.1 KMK-Rahmenvereinbarung Fachschulen‘ ergänzt.

Anmeldung

Anmeldungen erfolgen bis zum 30. April des jeweiligen Jahres. In einigen Schulen werden Klassen bereits zum 1. Februar eingerichtet.

Ausbildungsbeginn ist jeweils der erste Schultag nach den Sommerferien oder der 1. Februar.

zentrale Anmeldeschule für die staatlichen Schulen

Weitere Dokumente

  • Am 29. August 2023 veröffentlicht

    Flyer Sozialpädagogische Berufe

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  • Am 17. Januar 2024 veröffentlicht

    Infoblatt Fachschulen 1/4

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  • Am 19. Juni 2024 veröffentlicht

    Bildungsplan Fachschule für Sozialpädagogik

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  • Am 19. Juni 2024 veröffentlicht

    Handreichung zum Bildungsplan Fachschule für Sozialpädagogik

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  • Am 30. April 2021 veröffentlicht

    Standards für die praktische Erzieher/innenausbildung und Heilerziehungspfleger/innenausbildung (überarb. Fassung)

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  • Am 30. November 2017 veröffentlicht

    finanzielle Fördermöglichkeiten Weiterbildung zum/zur Erzieher/in

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  • Am 25. Februar 2022 veröffentlicht

    Richtlinie Leistungsnachweise (außer BG)

    Richtlinie für Leistungsnachweise an berufsbildenden Schulen in Hamburg
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  • Am 12. November 2021 veröffentlicht

    Verwaltungsvorschrift Bachelor Professional

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  • Am 1. April 2023 veröffentlicht

    Abschlussprüfung Sommer 2024

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  • Am 1. Oktober 2023 veröffentlicht

    Abschlussprüfung Winter 2024

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  • Am 30. April 2024 veröffentlicht

    Abschlussprüfung 2025 Sommer

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