Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten sind in erster Linie in Apotheken beschäftigt und unterstützen die Arbeit der Apothekerinnen und Apotheker. Sie geben Arzneimittel und Medizinprodukte auf Rezept ab, verkaufen rezeptfreie Medikamente sowie andere apothekenübliche Waren und beraten die Kunden zu allen Produkt- und Gesundheitsfragen. Sie wirken an der Erfassung von Arzneimittelrisiken und Medikationsfehlern sowie an der Durchführung von Maßnahmen zur Risikoabwehr mit. Zum Teil stellen sie Arzneimittel wie Salben, Säfte, Tees oder Kapseln nach individuellen Rezepturen her. Bei der Erbringung pharmazeutischer Leistungen nutzen sie digitale Hilfsmittel und wickeln digitale Prozesse ab.
Berufsfachschule für pharmazeutisch-technische Assistenz (PTA)
Zielgruppe
Die Berufsfachschule für pharmazeutisch-technische Assistenz richtet sich an Jugendliche mit einem mittleren Schulabschluss.
Struktur
Die Ausbildung dauert insgesamt zweieinhalb Jahre. Die zweijährige schulische Ausbildung beginnt mit einem Probehalbjahr. Die halbjährige praktische Ausbildung wird in einer Apotheke abgeleistet.
Unterrichtsfächer:
Es werden Kenntnisse in folgenden Fächern vermittelt: Arzneimittelkunde, Botanik, Drogenkunde und Phytopharmaka, Chemie, Galenik, Chemisch-pharmazeutische Übungen, Galenische Übungen, Übungen zur Drogenkunde, Gefahrstoff- und Umweltschutzkunde, Medizinproduktekunde, pharmazeutische Berufs- und Gesetzeskunde, Apothekenpraxis, Berufliche Kommunikation
Aufnahmebedingungen
- den mittleren Schulabschluss oder eine andere als gleichwertig anerkannte Vorbildung oder
- einen ersten Schulabschluss oder eine andere als gleichwertig anerkannte Vorbildung und den Nachweis einer erfolgreich abgeschlossenen, mindestens zweijährigen Berufsausbildung
Die Voraussetzungen können auch durch eine von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannte Vorbildung nachgewiesen werden.
Grundsätzlich werden nur Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen, die ihren Hauptwohnsitz in Hamburg nachweisen (Anmeldebestätigung). Bei Minderjährigen gilt dies auch für mindestens einen Erziehungsberechtigten.
Abschluss
Wer die schulische Ausbildung erfolgreich absolviert hat, erhält ein Abschlusszeugnis und wird zum ersten Prüfungsabschnitt zugelassen. Der zweite Prüfungsabschnitt findet am Ende der sechsmonatigen praktischen Apotheken-Ausbildung statt.
Nach bestandener Abschlussprüfung wird auf Antrag von der Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatliche geprüfte Pharmazeutisch-technische Assistentin“ bzw. „Staatlich geprüfter Pharmazeutisch-technischer Assistent“ erteilt.
Anmeldung
Ausbildungsbeginn ist der erste Schultag nach den Sommerferien. Anmeldungen erfolgen bis zum 30. April des jeweiligen Jahres bei der jeweiligen Schule.
Anbietende Schulen
Rechtliche Grundlagen
Weitere Dokumente
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	Mehr erfahrenAm 25. Februar 2025 veröffentlicht
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	Mehr erfahrenAm 28. Januar 2025 veröffentlichtInfoblatt BFSvq 6/8Berufsfachschule für pharmazeutisch-technische Assistenz
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	Mehr erfahrenAm 25. Februar 2022 veröffentlichtRichtlinie Leistungsnachweise (außer BG)Richtlinie für Leistungsnachweise an berufsbildenden Schulen in Hamburg
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	Mehr erfahrenAm 30. September 2019 veröffentlichtMediation SprachmittlungSchriftliche Sprachmittlungsaufgaben erstellen und bewerten
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	Mehr erfahrenAm 30. Juni 2016 veröffentlichtHandreichung für Prüfungen in Bildungsgängen der berufsbildenden SchulenHandreichung für Prüfungen in Bildungsgängen der berufsbildenden Schulen
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	Mehr erfahrenAm 30. September 2019 veröffentlichtFachenglisch – Prüfungsaufgaben in beruflichen Bildungsgängen erstellen und bewerten
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	Mehr erfahrenAm 30. September 2019 veröffentlichtKMK-Fremdsprachenzertifikat Hamburger Handreichung 2019
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