Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz (SPA)

Die Ausbildung soll Sie dazu befähigen, gemeinsam mit sozialpädagogischen Fachkräften bei der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in sozialpädagogischen Arbeitsbereichen tätig zu sein.

Es besteht die Möglichkeit, je nach individueller Vorbildung ein dem mittleren Schulabschluss gleichgestellten Schulabschluss oder unter bestimmten Bedingungen die Fachhochschulreife zu erwerben.

Zielgruppe

Die vollqualifizierende Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz richtet sich mit ihrem Ausbildungsangebot sowohl an junge Menschen mit einem erweiterten ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (eESA), als auch an jene mit mittlerem allgemeinbildenden Schulabschluss (MSA).

Struktur

Die Dauer/Struktur der Ausbildung richtet sich nach der Vorbildung der Schülerinnen und Schüler und dem dadurch ermöglichten Ausbildungsformat.

Der vollschulischen zweijährigen Ausbildung zur Sozialpädagogischen Assistenz wird ein Sozialpädagogisches Orientierungssemester vorangestellt, das für Schülerinnen und Schüler mit einem erweiterten ersten Schulabschluss erfolgreich durchlaufen werden muss, um in die zweijährige vollschulische Ausbildungsform einsteigen zu können.

Die grundständige Ausbildung beginnt mit einem Probehalbjahr.
Folgende Ausbildungsformate sind zu unterscheiden:

  1. Eine zweijährige Ausbildung in Vollzeitform
  2. Eine zweieinhalbjährige berufsbegleitende Ausbildung in Teilzeitform
  3. Eine verkürzte Ausbildung im Umschulungsformat für Schülerinnen und Schüler mit einem mittleren Schulabschluss, die bereits eine Berufsausbildung absolviert haben.

Die Ausbildung schließt die schulische und die praktische Ausbildung ein. Die Ausbildung im Umschulungsformat erfolgt schulisch mit einer anschließenden trägergestützten Praxisphase.

 

Unterrichtsfächer:
Sozialpädagogisches Handeln, Entwicklung und Bildung, Sprache und Kommunikation, Kreative Gestaltung, Bewegung/Spiel/Musik, Naturwissenschaften und Gesundheit, Fachenglisch, Mathematik, Wirtschaft und Gesellschaft, Wahlpflichtbereich.

Aufnahmebedingungen

Für die Aufnahme in die zweijährige Ausbildung in Vollzeitform ist der Nachweis

  • des mittleren Schulabschlusses (MSA) oder
  • der Versetzung in die gymnasiale Oberstufe oder
  • bei Nachweis eines erweiterten ersten Schulabschlusses das erfolgreiche Bestehen eines Sozialpädagogischen Orientierungssemesters

erforderlich.

Für die Aufnahme in die zweieinhalbjährige Ausbildung in Teilzeitform sind die Voraussetzungen für die zweijährige Ausbildung zu erfüllen sowie der Nachweis zu erbringen über

  • eine Tätigkeit im Umfang von mindestens neun Wochenstunden in einer geeigneten Einrichtung der Kindertagesbetreuung oder
  • eine Tätigkeit als anerkannte Tagespflegeperson seit mindestens zwei Jahren mit mind. drei Kindern in einem öffentlich finanzierten Betreuungsverhältnis mit mind. durchschnittlich 20 Wochenstunden sowie einer erfolgreichen Teilnahme an einer Langzeitqualifizierung.

Für die Ausbildung im Umschulungsformat wird zugelassen, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweist und die Voraussetzungen für eine zweijährige Ausbildung erfüllt.

Weitere Bedingungen für die Aufnahme in jeweiligen Ausbildungsformate sind

  • der Nachweis eines Platzes für die praktische Ausbildung in einer von der Schule genehmigten Praxisausbildungsstätte und
  • die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses (kann nur mit einer Bescheinigung der Schule angefordert werden)

Grundsätzlich werden nur Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen, die ihren Hauptwohnsitz in Hamburg nachweisen (Anmeldebestätigung). Bei Minderjährigen gilt dies auch für mindestens einen Erziehungsberechtigten.

Abschluss

Mit Erwerb des Abschlusszeugnisses wird die Berechtigung verliehen, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte sozialpädagogische Assistentin“ oder „Staatlich geprüfter sozialpädagogischer Assistent“ zu führen.

Schülerinnen und Schüler, die vor Eintritt in die Ausbildung den mittleren Schulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss erworben haben, können durch zusätzliche erfolgreiche Teilnahme an den Prüfungen in den Fächern Sprache und Kommunikation, Fachenglisch und Mathematik die Fachhochschulreife erwerben.

Anmeldung

Ausbildungsbeginn ist der erste Schultag nach den Sommerferien.

Anmeldungen erfolgen in der Regel ab dem 01. Februar bis zum 30. April des jeweiligen Jahres.

Zentrale Anmeldeschule für Schülerinnen und Schüler mit MSA/ für die zweijährige vollschulische Ausbildung ist für die staatlichen Schulen die:

Berufliche Schule Hamburg-Harburg (BS 18)
Göhlbachtal 38, 21073 Hamburg
Tel.: +49 40 428 88 63 – 0

Berufliche Schule Hamburg-Harburg (BS 18)

 

Zentrale Anmeldeschule für Schülerinnen und Schüler mit eESA / für das sozialpädagogische Orientierungssemester ist für die staatlichen Schulen die:

Berufliche Schule für Sozialpädagogik – Anna-Warburg-Schule (BS 23)
Niendorfer Marktplatz 7a, 22459 Hamburg
Tel.: +49 40 428 86 92 – 0

Berufliche Schule für Sozialpädagogik – Anna-Warburg-Schule (BS 23)

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