Leitaktionen:

Die interessantesten Leitaktionen von Erasmus+ im Rahmen der Berufsbildung sind u.a.:

Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen (KA 1)

 

Geförderte Projekte finden im Rahmen von Lern-/Lehraufenthalten im europäischen Ausland statt, um ihre beruflichen Schlüsselqualifikationen, interkulturelle und Sprachkompetenz im internationalen Umfeld durch Praxisaufenthalte in Unternehmen oder Partnerschulen zu erweitern und zu vertiefen. Dies gilt sowohl für Lernende als auch für das Bildungspersonal.

 

Leitaktion 2: Partnerschaften (KA 2)

 

Im Rahmen von Partnerschaften sollen Institutionen (Berufsschulen, Unternehmen, Behörden etc.) in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Jugend kooperieren. Auf diese Weise soll ein Erfahrungsaustausch realisiert werden, um die folgenden Ziele zu erreichen:

  • Qualitätssteigerung von Lernen und Lehren
  • Modernisierung von Institutionen und
  • Gewährleistung des Erfahrungsaustausches.

Dies ist auch Voraussetzung dafür, dass die Bildungssysteme an die wachsenden Anforderungen angepasst werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten, um die Fördermittel für die Leitaktionen zu beantragen:

  • Akkreditierung: Mit der Akkreditierung erlangen die Institutionen eine Art dauerhafte „Mitgliedschaft“, um Erasmus+-Fördermittel bei der NA BIBB zu beantragen.
  • Kurzzeitprojekte: Projekte, die eine kurze Dauer beinhalten, um Lernenden oder dem Bildungspersonal Auslandsaufenthalte zu ermöglichen.

Leitaktion 1:

Förderfähige Personengruppe

 

  • Lernende und Auszubildende in der beruflichen Erstausbildung- und Weiterbildung, z.B.
    • aus beruflichen Schulen
    • aus Fach- bzw. Berufsoberschulen
    • aus beruflichen Gymnasien
    • aus formal geordneten Weiterbildungsgängen nach Landes- oder Bundesrecht (z.B. Meisterschulen)
  • Geförderte Maßnahmen, z.B.
    • innerhalb der Erstausbildung- und Weiterbildung bis 12 Monate nach dem Abschluss
    • aus der Ausbildungsvorbereitung, wenn der Bildungsgang auf eine sich anschließende Berufsausbildung angerechnet werden kann
  • Lehrkräfte, Ausbilder und alle sonstigen nicht lehrenden Experten und Angehörige des Personals, die in der beruflichen Erstausbildung- und Weiterbildung tätig sind, z.B.
    • Lehrer/innen
    • Ausbilder/innen
    • Berufsberater/innen
    • Leitungspersonal von Ausbildungseinrichtungen

 

Förderfähige Kosten

 

Es werden folgende Kosten bei der Mobilität im Rahmen von Erasmus+ gefördert:

  • Reisekosten (vom Herkunftsort zum Ort der jeweiligen Aktivität und zurück),
  • individuelle Kosten (Aufenthaltskosten der Teilnehmenden und evtl. Begleitpersonen),
  • organisatorische Unterstützung (Kosten in Zusammenhang mit der Organisation und Verwaltung des Projektes),
  • Kosten bei vorbereitenden Besuchen,
  • Kursgebühren,
  • außergewöhnliche Kosten (z.B. für Visa, Impfungen, außergewöhnlich hohe Reisekosten) und
  • sprachliche Unterstützung (in Ausnahmefällen)

 

Ablauf der Akkreditierung

 

Sämtliche erforderliche Dokumente werden von der NA BIBB zur Verfügung gestellt, welche in jeder Antragsrunde aktualisiert werden. Diese können nur elektronisch übermittelt werden.

Für eine Akkreditierung sind die folgenden Schritte zu durchlaufen:

  1. EU-Login und Organisationsregistrierungssystem mit OID:
    Wenn Ihre Schule sich erstmalig registriert, benötigen Sie ein Benutzerkonto in der Datenbank EU-Login. 

    Als nächstes benötigen Sie eine Kennung im Organisationsregistrierungssystem (ORS), in welcher Ihre OID generiert wird.

    Hilfe: siehe hier

    Weitere Informationen hierzu, u.a. zu den notwendigen Formblättern, erhalten Sie hier.

  2. Formalien zur Antragsstellung:Die aktuellen Dokumente und Fristen zur Antragsstellung finden Sie hier.
  3. Antrag erstellen:Der Antrag wird in dem Online-Tool „Webgate“ ausgefüllt, in welchem Sie bereits Ihr EU-Login erstellt haben.

    Beim Ausfüllen des Antrages kann Ihnen diese „Schritt-für-Schritt“- Information von der NA BiBB weiterhelfen.

    Auf dieser Seite finden Sie weitere Informationen, Dokumente und Hinweise für das Verfahren der Einzelakkreditierung.

  4. Eintragung Ihres Projektes in der Datenbank Beneficiary Tool

    Nach Genehmigung des Antrages und Ihres Projektantrages müssen Sie die Daten Ihrer jeweiligen Mobilitäten im „Beneficiary -Tool“ eintragen. Das Tool ist eine webbasierte Oberfläche für die Verwaltung und Berichterstellung von Erasmus+ Mobilitätsprojekten. Es wurde von der Europäischen Kommission entwickelt und ist verpflichtend für alle Erasmus+ Mobilitätsprojekte.

    Den Zugang zum Tool erhält die im jeweiligen Antrag genannte, vertretungsberechtigte (i.d.R. die Schulleitung) bzw. projektverantwortliche Person einer Schule / Einrichtung. Es wird eine E-Mail vom “European Corporate Notification System“ mit einem Zugangslink versendet sobald der Antrag für ein Mobilitätsprojekt bzw. der Mittelabruf genehmigt wurde. Wenn weitere Zugriffe benötigt werden, kann dies über „Kontakte“ des Projektes vergeben werden.

    Im Folgenden finden Sie weitere Informationen zum Umgang mit dem Beneficiary-Tool.

    Link für das Beneficiary-Tool

Leitaktion 2:

Partnerschaften

 

Bei der Leitaktion 2 soll die Zusammenarbeit zwischen Organisationen aus den Programmländern gefördert werden.

Voraussetzung für die länderübergreifenden Partnerschaften ist:

  • mindestens 3 Organisationen aus unterschiedlichen Programmländern,
  • Dauer der Partnerschaft beträgt 12 bis 36 Monate.

Als Ziel soll es den teilnehmenden Institutionen ermöglicht werden Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit zu sammeln und die jeweiligen Kapazitäten zu stärken.

Insoweit wird zwischen zwei Projektformen unterschieden:

  • Kooperationspartnerschaften, mit denen Netzwerke im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit aufgebaut und gestärkt werden sollen.
  • Partnerschaften, die kleinen, neuen und weniger erfahrene Institutionen sowie benachteiligten Zielgruppen den Zugang zum Programm Erasmus+ ermöglichen und erleichtern.

Eine Beratung zum Angebot der NA BIBB erhalten Sie hier.