Die neue Pflegeausbildung

Ab 2020 wurden die drei bisher getrennten Ausbildungen Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem einheitlichen Berufsbild zusammengeführt.

 

Die neue Pflegeausbildung

 

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann dauert drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Möglichkeiten die Ausbildung zu verkürzen. Auch eine Ausbildung in Teilzeit (in bis zu fünf Jahren) wird möglich sein.

Alle Auszubildenden lernen und arbeiten zwei Jahre lang gemeinsam in allen Tätigkeitsbereichen der Pflege. Im dritten Jahr besteht die Möglichkeit diese generalistische Ausbildung fortzusetzen oder sich vertiefend für die Alten- bzw. Kinderkrankenpflege zu entscheiden.

Die Ausbildung gliedert sich in einen schulischen (2100 Stunden) und einen praktischen (2500 Stunden) Teil. Beide Bereiche werden in so genannter Blockform – also in der Schule oder im Betrieb – durchgeführt.

 

Vorteile der neuen Ausbildung

 

Die generalistische Pflegeausbildung ermöglicht nach dem Abschluss ein breites Einsatzspektrum in allen Bereichen der Pflege. Für alle Auszubildenden gilt, dass kein Schulgeld mehr bezahlt werden muss und dass eine Ausbildungsvergütung ausgezahlt wird.

 

Einsatzgebiete nach der Ausbildung

 

Nach der Ausbildung arbeiten Pflegefachleute zum Beispiel in einem Krankenhaus, in einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung oder im Kinderkrankenhaus. Wie abwechslungsreich der Beruf ist, zeigen wir in unserem Film und unter dasistpflege.de

Unterseiten

  • Zugangsvoraussetzungen

    Schulabschlüsse, um die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann beginnen zu können (laut § 11 des Pflegeberufegesetzes)   der mittlere Schulabschluss (MSA)…

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  • Ausbildungszeit und -aufbau

    Die Pflegeausbildung dauert 3 Jahre. besteht aus Praxis- und Unterrichtsphasen im Wechsel. Insgesamt gilt: mehr Praxis als Theorie, also mindestens…

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  • Ausbildungsvertrag und Vergütung

    Was ein Ausbildungsvertrag enthalten sollte   §16 Pflegeberufegesetz gibt vor, dass es zwischen der Pflegeeinrichtung und dem Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag…

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  • Wege zum nächsthöheren Schulabschluss

    Erwerb des Mittleren Schulabschlusses im Rahmen der Pflegeausbildung   Nach § 5 Satz 1 Hamburger Ausführungsgesetz zum Pflegeberufereformgesetz vom 6.…

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  • Fort- und Weiterbildung

    Nach einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann können Interessierte, je nach Zugangsvoraussetzungen, vielfältige Fortbildungen oder Studiengänge anstreben.   Fortbildungsmöglichkeiten…

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  • Handreichung und Curriculum generalistische Pflegeausbildung

    Die neue Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz ist zum 1.2.2020 gestartet. Sie führt die Gesundheits- und Krankenpflege, die Altenpflege und die…

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Weitere Dokumente

  • Am 29. Juni 2020 veröffentlicht

    Komm ins Team – Ausbildung in der Pflege

    Die Pflegeausbildung verbindet die ehemals drei getrennten Bereiche Gesundheits- und Krankenpflege, Altenpflege und Kinderkrankenpflege zu einem Beruf. Dieser heißt nun Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann.
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  • Am 13. Februar 2024 veröffentlicht

    Pflege: Antrag auf Verkürzung

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  • Am 17. Juli 2017 veröffentlicht

    Pflegeberufereformgesetz – PflBRefG

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  • Am 2. Oktober 2018 veröffentlicht

    Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV)

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  • Am 27. Mai 2022 veröffentlicht

    Flyer: care for care Hamburg. Qualifizierung in der Pflege

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  • Am 1. August 2019 veröffentlicht

    Rahmenlehrplan Pflegeausbildung

    Rahmenpläne der Fachkommission nach § 53 PflBG; Rahmenlehrpläne für den theoretischen und praktischen Unterricht; Rahmenausbildungspläne für die praktische Ausbildung
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  • Am 17. Januar 2024 veröffentlicht

    Infoblatt Wege in Pflegeberufe Teil 1

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  • Am 17. Januar 2024 veröffentlicht

    Infoblatt Wege in Pflegeberufe Teil 2

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