Was ein Ausbildungsvertrag enthalten sollte
§16 Pflegeberufegesetz gibt vor, dass es zwischen der Pflegeeinrichtung und dem Auszubildenden einen Ausbildungsvertrag geben muss und was er enthalten sollte:
- Bezeichnung des Berufes
- der gewählte Vertiefungseinsatz (ambulante Pflege, stationäre Langzeitpflege, Krankenhaus)
- Beginn und Dauer der Ausbildung (Vollzeit 3 Jahre, Teilzeit 5 Jahre)
- Angaben zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung
- einen Ausbildungsplan (wann bin ich wo und wie lange im Einsatz)
- wann der Ausbildungsvertrag gekündigt werden kann
- der Hinweis zur Schulpflicht
- die tägliche und wöchentliche praktische Arbeitszeit
- Anzahl der Urlaubstage
- Hinweis auf weitere Regelungen, z.B. Betriebs- und Dienstvereinbarungen
Vergütung in der Ausbildung
Für die Auszubildenden ist die berufliche Pflegeausbildung kostenlos. Ein Schulgeld muss nicht gezahlt werden und Auszubildende erhalten eine angemessene Ausbildungsvergütung. Der Ausbildungsvertrag muss Angaben über Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung enthalten.
Die Ausbildungsvergütung staffelt sich meist nach dem Ausbildungsjahr. Je nach Träger der praktischen Ausbildung kann die Höhe der Ausbildungsvergütung unterschiedlich ausfallen. Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend