Schulabschlüsse, um die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann beginnen zu können (laut § 11 des Pflegeberufegesetzes)
- der mittlere Schulabschluss (MSA) oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss oder
- der Hauptschulabschluss (bzw. erster allgemeinbildender Abschluss, ESA)) oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Abschluss, zusammen mit dem Nachweis
- einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,
- einer erfolgreich abgeschlossenen Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer,
- einer bis zum 31. Dezember 2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe von mindestens einjähriger Dauer oder
- einer erteilten Erlaubnis als Krankenpflegehelferin oder Krankenpflegehelfer oder
- der erfolgreiche Abschluss einer sonstigen zehnjährigen allgemeinen Schulbildung bzw. der erweiterte erste allgemeinbildende Abschluss.
- gesundheitliche Eignung