Menschen mit Beeinträchtigungen sollen gleichberechtigt an allen Angeboten des öffentlichen Lebens, der Ausbildung und des Arbeitslebens teilhaben können. Das bedeutet, wenn junge Menschen mit Beeinträchtigungen die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, dann können sie sich für alle Bildungsgänge des HIBB bewerben.

Die Inklusion in der berufsbildenden Schule fordert alle Beteiligten und ist eine wichtige Aufgabe. Wir beraten und unterstützen dabei,

  • geeignete Lern- und Unterrichtssituationen zu entwickeln,
  • den Arbeitsplatz passend zu gestalten,
  • Fragen zum Thema Nachteilsausgleich zu klären,
  • die Schülerinnen und Schüler mit geeigneten Hilfsmitteln zu versorgen,
  • eine Schulbegleitung zu beantragen.

Wir begleiten Sie bei allen Fragen, die in diesem Zusammenhang entstehen.

Hierfür stehen Ihnen im BZBS Experten und Expertinnen mit langjähriger Beratungserfahrung im Bereich Körperbeeinträchtigungen sowie Hör- und Sehbeeinträchtigungen zur Verfügung.