Sie möchten gerne an einer berufsbildenden Schule in Hamburg als Lehrerin bzw. Lehrer tätig sein und haben eine Frage dazu?
Überblick über die Fragen:
Sie möchten gerne an einer berufsbildenden Schule in Hamburg als Lehrerin bzw. Lehrer tätig sein und haben eine Frage dazu?
Überblick über die Fragen:
Um dies herauszufinden haben Sie die Möglichkeit an einer oder mehreren unserer berufsbildendenden Schulen in Hamburg für kurze Zeit im Unterricht zu hospitieren und Gespräche mit Lehrkräften zu führen.
Einen Überblick über die Schulportraits finden Sie auf der Internetseite des HIBB. Setzen Sie sich mit der entsprechenden Schulleitung direkt in Verbindung und vereinbaren Sie ein Kennenlerngespräch.
Möglichkeit 1: Sie verfügen über einen beliebigen Bachelor- oder Masterabschluss….
Dann benötigen Sie ein erfolgreich absolviertes vollständiges Lehramtsstudium, also einen entsprechenden Bachelor- und einen Masterabschluss (B.Ed., M.Ed.) sowie den erfolgreich abgeschlossenen Vorbereitungsdienst im Anschluss.
In diesen Studiengängen und dem Vorbereitungsdienst danach werden Sie in zwei Fächern, einer beruflichen Fachrichtung (Erstfach) sowie in einem ergänzenden Unterrichtsfach (Zweitfach) auf die Tätigkeiten einer Lehrkraft an einer staatlichen Berufsschule vorbereitet.
Da Sie einen anderen als ein Lehramtsstudienabschluss haben, wird es erforderlich sein in einem weiteren Schritt (an Ihrer „Wunsch-Hochschule“) zu prüfen, welcher Lehramtsstudiengang als Ergänzung am besten passt, damit ein ergänzendes Studium so zeitsparend wie möglich durchgeführt werden kann.
Sollten ggf. verschiedene Fächerkombinationen für Sie möglich sein, dann klären Sie bitte vor der Immatrikulation, welche Fächer besonders benötigt werden, das kann Ihre Einstellungschancen verbessern.
Mögliche Ansprechpartner hierfür können sein: HIBB-Personalreferenten, Schulleitungen.
Einstellungschancen für Lehrerinnen und Lehrer
Möglichkeit 2: Sie verfügen über einen technikorientierten Bachelor- oder Masterabschluss
Mit solchen Studienabschlüssen können Sie sich direkt für den berufsbegleitenden und gebührenpflichtigen (Weiterbildungs-) Masterstudiengang an der TU-HH zum M.Ed. bewerben und auf diese Weise Berufstätigkeit (z.B. in technischen oder ausbildungsbezogenen oder berufsschulischen Tätigkeitsfeldern) mit einem vollwertigen Berufsschullehramtsstudium verbinden. Der KMK-konforme Studienabschluss M.Ed. in zwei Fächern (Berufsfach und Zweitfach) berechtigt bundesweit zum Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das entsprechende Berufsschullehramt.
Weiterführende Informationen enthält der Flyer im download-Bereich rechts und/oder die folgende Internetseite der TU-HH.
https://master-berufliche-bildung.de/master-of-education
Ein „Quereinstieg“ in den Schuldienst ist möglich, sofern Sie über ein Hochschulstudium mit erfolgreichem Masterabschluss in einem sog. Mangelfach verfügen. Die derzeit aktuellen Mangelfächer in unseren Schulen finden Sie unter www.hamburg.de/bsb/vorbereitungsdienst/.
Ein entsprechendes Bewerbungsverfahren umfasst neben einer rechtlichen und inhaltlich-formalen Prüfung auch eine eignungsbezogene Überprüfung im Rahmen einer Kontaktwoche an einer ausgewählten Berufsschule. Nach einem erfolgreichen Bewerbungsverfahren werden Sie zum Vorbereitungsdienst zugelassen. Ist auch der Vorbereitungsdienst erfolgreich bestanden, besteht die Möglichkeit der Übernahme in
den Schuldienst, ggf. mit Verbeamtung.
Der Direkt- oder Seiteneinstieg als Lehrkraft in eine berufsbildende Schule in Hamburg ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Da beim Direkteinstieg kein Vorbereitungsdienst vorgesehen ist, ist dieser Einstieg an sehr spezifische Voraussetzungen gebunden: z.B. an Fächer, für die es kein reguläres Lehramtsstudium gibt, z.B. Orthopädiemechanik, Augenoptik etc., eine mindestens fünfjährige förderliche Berufserfahrung und besonders dringliche oder spezifische Bedarfssituationen in den Schulen. Nicht zuletzt sollten bei dieser Form des Einstiegs auch grundlegende päd.-did. Erfahrungen bereits vorhanden sein, um den gestellten hohen Anforderungen in den Berufsschulen angemessen entsprechen zu können.
Lehrkräfte ohne abgeschlossenes Studium aber mit besonderen Qualifikationen auf Fachschulebene wie Techniker bzw. Meister, sind als Fachlehrerin bzw. -lehrer für Fachpraxis an unseren berufsbildenden Schulen eingesetzt. Zurzeit gibt es allerdings keinen Bedarf.
Im Stellenportal der Behörde für Schule und Berufsbildung finden Sie regulär ausgeschriebene Stellen.
Aktuelle Stellen werden jedoch nicht immer zu den üblichen Einstellungsterminen, 1. Februar sowie 1. August, von den suchenden Berufsschulen oder von der HIBB-Zentrale auf der entsprechenden Bewerberportalseite der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) ausgeschrieben. Dies erklärt auch, weshalb eine Suche auf den Angebotsseiten der BSB mitunter ohne entsprechende Ergebnisse bleibt. War Ihre Suche dort ergebnislos, dann bewerben Sie sich initiativ online über das sogenannte „Zentrale Bewerbungsverfahren für Lehrerstellen“.
Es ist jedoch immer möglich und auch sinnvoll den direkten Kontakt zu bestimmten Berufsschulen zu suchen.
Eine dritte Möglichkeit besteht darin auf den Angebotsseiten der BSB, in den Rubriken „Vertretungsaufgaben“ oder „Lehrkräfte für die Migrantenbeschulung“, nach offenen Stellen zu suchen bzw. sich dort mit den eingestellten Bewerbungsunterlagen zunächst für einen Einstieg zu bewerben.
Der Wechsel von bzw. nach Hamburg ist prinzipiell auf zwei verschiedenen Wegen möglich. Zum einen über das sog. Lehrertauschverfahren zu festen Terminen im Jahr (1. Feb. bzw. 1. August), zum anderen im sog. schulgenauen, terminungebundenen Bewerbungsverfahren.
In beiden Situationen ist es sinnvoll den Kontakt zu einer neuen/gewünschten Dienststelle (Berufsschule in Hamburg) aufzubauen. Auf der Internetseite des HIBB, siehe unten, finden Sie nähere Informationen zu allen berufsbildenden Schulen in Hamburg. Prüfen Sie mit Hilfe der Portraits gerne nach, welche Schulen für Sie in Frage kommen und nehmen Sie ggf. Kontakt mit den jeweiligen Schulleitungen auf.
Sofern die (gefundene) Dienststelle (Berufsschule) eine entsprechende Stelle hat und diese mit Ihnen besetzen möchte, wird es in einem weiteren nächsten Schritt notwendig über Ihre derzeitige Schule (Dienststelle) eine entsprechende Versetzung (je nach Ausgangssituation schulgenau oder über das Lehrertauschverfahren) zu beantragen.
Die Zustimmung aller Beteiligten sowie die Verfügung Ihres derzeitigen Dienstherrn sind die Voraussetzungen für eine Versetzung.
Vorausgesetzt, dass das sog. Lehrertauschverfahren erfolgreich verlaufen ist, bleiben Sie in Hamburg nach wie vor in derselben Besoldungsgruppe. Allerdings kann sich die Zuordnung zu einer bestimmten Erfahrungsstufe ändern, da diese nach den in Hamburg geltenden besoldungsrechtlichen Vorgaben neu berechnet wird. Eine genaue Berechnung im Voraus ist aufgrund des hohen Zeitaufwands nicht möglich, sie wird erst nach erfolgreichem Lehrertauschverfahren durchgeführt. Allerdings können Sie eine grobe, unverbindliche Berechnung selbst durchführen, in dem Sie verschiedene, naheliegende Erfahrungsstufen annehmen und berechnen lassen: http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/hh/.
Zunächst ist es sinnvoll den Kontakt zu einer neuen/gewünschten Dienststelle (Berufsschule in Hamburg) aufzubauen. Auf der Internetseite des HIBB, siehe unten, finden Sie nähere Informationen zu allen berufsbildenden Schulen in Hamburg. Prüfen Sie mit Hilfe der Portraits gerne nach, welche Schulen für Sie in Frage kommen und nehmen Sie ggf. Kontakt mit den jeweiligen Schulleitungen auf.
Sofern die (gefundene) Dienststelle (Berufsschule) eine entsprechende Stelle hat und diese mit Ihnen besetzen möchte, wird es in einem weiteren nächsten Schritt notwendig über Ihre derzeitige Schule (Dienststelle) eine entsprechende Versetzung zu beantragen.
Im Stellenportal der Behörde für Schule und Berufsbildung finden Sie darüber hinaus regulär ausgeschriebene Stellen. Bleibt Ihre Suche dort ergebnislos, dann bewerben Sie sich initiativ online über das sogenannte „Zentrale Bewerbungsverfahren für Lehrerstellen“ oder, wie oben beschrieben, direkt an berufsbildenden Schulen.
Ist Ihr Bewerbungsverfahren erfolgreich, dann benötigen Sie schließlich die Zustimmung Ihrer Schulleitung für die beantragte Versetzung.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung prüft auf Ihren Antrag, ob und in welchem Umfang eine Anerkennung möglich ist. Anschließend erhalten Sie einen Gleichwertigkeitsbescheid, indem beschrieben ist, ob Sie sich auf freie Stellen im Schuldienst bewerben können oder ob eine Ausgleichsmaßnahme erforderlich ist. Dabei kann es sich zum Beispiel um eine Eignungsprüfung, eine Anpassungsqualifizierung oder auch um ein Ergänzungsstudium handeln.
Mit einem Gleichstellungsbescheid der zuständigen Behörde, BSB, können Sie sich wie andere Bewerber/-innen für den Hamburger Schuldienst bewerben, siehe FAQ Nr. 6.
Weiterführende Informationen erhalten Sie unter