Der Geschäftsbereich 4 (Außerschulische Berufs- und berufliche Weiterbildung) ist fachlich zuständig für Grundsatz- und Rechtsfragen der beruflichen Bildung, die außerschulischen Förderprogramme der BSB und die berufliche Weiterbildung.
Zu den Aufgaben gehören u.a.:
Grundsatz- und ministerielle Aufgaben
- Funktion der obersten Landesbehörde nach BBiG/HwO
- Funktion der obersten Landesbehörde nach dem AFBG („Aufstiegs-BAföG“)
- Rechtsfragen der Berufsbildung
- Rechtsaufsicht über die Kammern
- Landesausschuss für Berufsbildung, Geschäftsführung
- Förderung überbetrieblicher Bildungs- und Kompetenzzentren / überbetrieblicher Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
- Funktion der zuständigen Landesbehörde für die Erteilung von Bescheinigungen gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG, sowie Bescheinigungen gemäß § 4 Nr. 5 und § 5 Abs. 1 Nr. 2 Grundsteuergesetz
Außerschulische, berufsbildende Förderprogramme der BSB
- Entwicklung, Planung, Auswertung und Steuerung des Hamburger Ausbildungsprogramm, der Jugendberufshilfe, der Einzelfallförderung, Förderung, der Verbundausbildung sowie Maßnahmen zur Förderung des Übergangs Schule/Beruf
- Fachliche Steuerung der Produktionsschulen
- Steuerung der Internetplattformen Ausbildung-HH.de, Ichblickdurch.de und Übergang-Schule-Beruf
Berufliche Weiterbildung
- Steuerung der unabhängigen Weiterbildungsberatung und des Weiterbildungsinformationssystems Kursportal WISY sowie des Bildungsportals Hamburgaktiv,
- Administration des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG, „Aufstiegs-BAföG“).
Darüber hinaus gehört zu den Aufgaben des Geschäftsbereiches die
- Anerkennung von Bildungsurlaubsveranstaltungen nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz
- Steuerbefreiung für Bildungsveranstaltungen gemäß § 4 Nr. 21. a) bb) UStG und § 4 Nr. 5 GrStG