Lebenslanges Lernen ist die Herausforderung unserer Zeit. Ihr begegnen wir auf vielen Ebenen der beruflichen, allgemeinen und politischen Weiterbildung.

Die berufliche Weiterbildung kann die eigenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern, insbesondere angesichts des wachsenden Fachkräftebedarfs in vielen Wirtschaftsbereichen.
Wer nach Bildungsangeboten für die persönliche Weiterbildung sucht, findet sein Angebot in der allgemeinen Weiterbildung. Dazu zählen auch Maßnahmen der Grundbildung und Alphabetisierung. Ein Teil des Angebotes an Kursen richtet sich speziell an Personen mit Migrationshintergrund.


Informations- und Beratungsangebote

Am Anfang einer Weiterbildung steht die Suche nach dem passenden Angebot. Um hier keine Fehler zu machen, stehen umfangreiche Informationen über Weiterbildungsangebote bereit:

  • Hamburgs Kursportal WISY mit Angeboten für berufliche, sprachliche und politische Bildung
  • Bildungsportal Hamburgaktiv das Portal für Themen der allgemeinen Weiterbildung und Freizeit
  • Weiterbildung Hamburg Service und Beratung gGmbH (W.H.S.B.), hier finden Sie eine kostenfreie und unabhängige Weiterbildungsberatung
  • Vernetzung Flucht Migration Hamburg bietet für Personen mit Migrationshintergrund weitergehende Informationen
  • Die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) im Hamburg Welcome Center berät Personen mit ausländischer Berufsqualifikation im Hinblick auf Anerkennungsverfahren.

Förderung

Häufig kann die Teilnahme an einer Weiterbildung mit staatlicher Hilfe gefördert werden.
Wird etwa eine berufliche Aufstiegsfortbildung gewünscht, so kommt eine Förderung über das sog. Aufstiegs-BAföG (AFBG) infrage.
Andere Fördermöglichkeiten sind der Hamburger Weiterbildungsbonus oder die Bildungsprämie.


Bildungsurlaub

Wer eine berufliche Weiterbildung, politische Bildung oder eine Qualifizierung für die Wahrnehmung von bestimmten Ehrenämtern wahrnehmen möchte, der kann sich auch beim Arbeitgeber einen Bildungsurlaub genehmigen lassen.


Umsatz- und Grundsteuerbefreiung für Bildungsangebote und Bildungsträger

Bildungsanbieter können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Angebote von der Umsatzsteuer und ihre Einrichtungen von der Grundsteuer befreien lassen. Auf Antrag wird eine Bescheinigung ausgestellt, dass das Bildungsangebot auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung ordnungsgemäß vorbereitet.