Interessenvertretungen/Beauftragte

Die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des HIBB in den berufsbildenden Schulen und der Zentrale werden auf verschiedenen Ebenen des Arbeits- und Sozialrechtes vertreten. Zu ihnen gehören u.a. Personalräte, Gleichstellungsbeauftragte, Ombudspersonen und die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen.

Personalrat der HIBB-Zentrale

Die Aufgaben des Personalrats und das Recht auf Mitbestimmung ergeben sich aus dem Hamburgischen Personalvertretungsgesetz. Diese Rechte betreffen grundsätzlich die Wahrnehmung und Anliegen und Interessen der Beschäftigten gegenüber der HIBB-Dienststellenleitung.

Regelmäßige Aufgaben des Personalrats der HIBB-Zentrale sind nach dem HmbPersVG unter anderem:

  • wöchentliche Sitzungen
  • Bearbeitung und Beschlüsse von Anträgen zu personellen Einzelmaßnahmen
  • BEM Gespräche (Betriebliches Eingliederungsmanagement; BEM)
  • sogenanntes monatliches Dienststellengespräch (Gespräch mit der HIBB-Geschäftsführung)
  • Personalauswahlgespräche
  • PR Info an Mitarbeiter/innen z. B. zur Organisationsentwicklung
  • Vorbereitung auf die PR-Arbeit durch den Besuch von Fortbildungen

Wir hoffen allseitig auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Auf die Mithilfe der HIBB Mitarbeiter/innen sind wir angewiesen, um zu erfahren was zu ändern und zu verbessern wäre. Nur so kann der Personalrat im Interesse aller etwas bewirken.

Der Personalrat hat ein offenes Ohr für alle Mitarbeitenden der HIBB-Zentrale!

Personalratsmitglieder:

 

Heike Kreutzer
Personalratsvorsitzende
Tel.: +49 40 428 63 – 2863
E-Mail: heike.kreutzer@hibb.hamburg.de

Rosemarie Hören
stellvertretende Personalratsvorsitzende
Tel.: +49 40 428 63 – 4203
E-Mail: rosemarie.hoeren@hibb.hamburg.de

Aelita Baun
Personalrätin
Tel.: +49 40 428 63 – 2076
E-Mail: aelita.baun@hibb.hamburg.de

Bianca Behncke
Personalrätin
Tel.: +49 40 428 63 – 3495
E-Mail: bianca.behncke@hibb.hamburg.de

Antje Dannath
Personalrätin
Tel.: +49 40 428 63 – 3916
E-Mail: antje.dannath@hibb.hamburg.de

Natascha Hamzhei
Personalrätin
Tel.: +49 40 428 63 – 2040
E-Mail: natascha.hamzhei@hibb.hamburg.de

 

Personalratsbüro

 

Hamburger Straße 131, 22083 Hamburg
Raum Th 413
Tel.: +49 40 428 63 – 2172
E-Mail: personalrathibb@hibb.hamburg.de

Gesamtpersonalrat für das Personal an staatlichen Schulen

Vertrauensperson der Menschen mit Schwerbehinderung

Als Ansprechpartner und Interessenvertretung für die Belange der Beschäftigten mit Schwerbehinderung gibt es in der Behörde für Schule und Berufsbildung eine Vertrauensperson. Zu den Aufgaben der Vertrauensperson der Menschen mit Schwerbehinderung gehören insbesondere:

  • allen schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen bei ihrer Eingliederung in die Behörde zu helfen,
  • die Interessen der Schwerbehinderten zu vertreten und
  • ihnen bei den mit einer Behinderung in Zusammenhang stehenden Problemen und Fragen am Arbeitsplatz helfend und beratend zur Seite zu stehen.

Kontakt:

Sabine Wieland
Vertrauensperson der Menschen mit Schwerbehinderung (ohne Lehrkräfte)
Hamburger Straße 41 (Raum 210)
Telefon: +49 40 428 63 – 3142
E-Mail: Sabine.Wieland@bsb.hamburg.de

Website BSB

 

Stephan Görbig
Vertrauenspersonen der Menschen mit Schwerbehinderung des pädagogischen Personals (Berufsbildende Schulen)
Telefon: +49 40 428 63 – 4036
E-Mail: stephan.goerbig1@bsb.hamburg.de

Website BSB

Gleichstellungsbeauftragte

Durch die Gleichstellungsbeauftragte für das pädagogische Personal sowie die Verwaltung und das nicht-pädagogische Personal wird die Gleichstellung von Frauen und Männern gefördert. Sie wirkt mit an der Umsetzung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Hamburgischen öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz). Beide Gleichstellungsbeauftragten achten auf die Entwicklungen in ihren Dienststellen, weisen auf Ungleichbehandlungen hin und schaffen ein Bewusstsein für geschlechterspezifische Unterschiede.

Ziele und Vorhaben der Gleichstellungsbeauftragten der BSB sind u.a.

  • geschlechtergerechte Personalauswahlverfahren
  • paritätisch besetzte Auswahlkommissionen
  • paritätisch besetzte Spitzen- und Führungsfunktionen
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Aufwertung der Familienarbeit
  • Ursachenforschung zu Gleichstellungshindernissen
  • Steigerung der Attraktivität der Elternzeit für Väter

Kontakt:

Website der BSB

Gesetzliche Grundlage:

Hamburgisches Gleichstellungsgesetz vom 02.12.2014

Ombudsperson für § 26 II Kräfte

Entsprechend der Zielsetzung des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) soll von einer Versetzung einer Beamtin bzw. eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit abgesehen werden, wenn eine anderweitige Verwendung möglich ist.

Für die Betroffenen ist dieser Aufgabenwechsel zugleich mit einer beruflichen Umorientierung verbunden. Die Ombudspersonen möchten Kolleginnen und Kollegen, die nach §26 Absatz II BeamtStG in anderweitige Verwendung eingesetzt werden, bei dieser beruflichen Umorientierung unterstützen und beratend zur Seite stehen.

Zu den Aufgaben der Ombudspersonen gehören insbesondere:

  • den Betroffenen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen,
  • die Betroffenen zu informieren, zu beraten und zu unterstützen,
  • die neue Arbeitssituation zu begleiten und mit den beteiligten Dienststellen zu kommunizieren

Die Vertraulichkeit der Beratungen sowie die Verschwiegenheit über die der Ombudsperson anvertrauten Angelegenheiten und Informationen sind gewährleistet.

Kontakt:

Kirsten Brünn und Martina Kort
Behörde für Schule und Berufsbildung
Amt für Verwaltung
Hamburger Straße 37
22083 Hamburg

E-Mail: ombudsperson26ii@bsb.hamburg.de

Strahlenschutzbevollmächtigter

Die Aufgaben des Strahlenschutzbevollmächtigten bestehen im Wesentlichen darin,

  • fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Schulen zu Strahlenschutzbeauftragten zu bestellen,
  • den Erhalt der Fachkunde der Strahlenschutzbeauftragten (Teilnahme an Fortbildungen im Abstand von 5 Jahren) zu überwachen,
  • Kurse für den Erwerb / Erhalt der Fachkunde zu organisieren,
  • Schulanträge auf Beschaffung von Strahlung abgebenden Materialien und Geräten nach Klärung mit dem Amt für Arbeitsschutz zu genehmigen oder abzulehnen,
  • die Entsorgung von radioaktiven Stoffen zu organisieren,
  • jährliche Bestandsanzeigen der Schulen einzuholen,
  • technische Prüfungen von nicht bauartzugelassenen Strahlern oder Schulröntgeneinrichtungen zu veranlassen,
  • die Strahlenschutzanweisung zu erlassen und ihren Aushang sicherstellen,
  • Anweisungen des Amtes für Arbeitsschutz umzusetzen,
  • über ein Notfalltelefon erreichbar zu sein.

Kontakt:

Arthur Meier
Behörde für Schule und Berufsbildung
B 31-21 S
E-Mail: arthur.meier@bsb.hamburg.de