Die Geschäftsführung des HIBB ist dem Kuratorium berichtspflichtig.
Gemäß einem Gesetz zur gleichberechtigten Vertretung der Sozialpartner und des Staates in den Gremien des HIBB besteht das Kuratorium des HIBB aus neun stimmberechtigten Mitgliedern (drei Vertreter/innen der zuständigen Behörde, drei Vertreter/innen der Unternehmensverbände und Kammern sowie drei Vertreter/innen der Gewerkschaften) und zwei beratenden Schulleitungen.
Das Kuratorium berät die Geschäftsführung in allen Angelegenheiten der beruflichen Bildung, beschließt über Schwerpunkte der Berufsbildungspolitik, Rahmenbedingungen der Lehrpläne sowie Vorschläge für den Etat und zur Ernennung von Schulleitungen. Ihm obliegt die Feststellung des Jahresabschlusses des HIBB gemäß § 85d HmbSG.