04.10.2010

Mit elf modernisierten Ausbildungsberufen, deren Ausbildungsordnungen zum 1. August 2010 in Kraft getreten sind, beginnt für viele Berufsschüler und Berufsschülerinnen das neue Schuljahr.

Moderne, an den betrieblichen Erfordernissen orientierte Berufe, leisten einen wichtigen Beitrag, um die Innovationsfähigkeit und damit die internationale Konkurrenzfähigkeit der deutschen Wirtschaft sicherzustellen. In der Kultusministerkonferenz wird bei der Gestaltung neuer Rahmenlehrpläne insbesondere darauf geachtet, dass sie breit angelegt sind, um so berufliche Mobilität zu sichern und eine qualifizierte Beschulung in der Nähe des Ausbildungsortes zu ermöglichen. Deshalb wurden auch für die beiden Berufe der Geoinformationstechnologie und dem Beruf des Büchsenmacher/Büchsenmacherin mit den industriellen Metallberufen die Voraussetzungen für eine gemeinsame Beschulung im ersten Jahr geschaffen.

Modernisierte Ausbildungsberufe im Überblick:

  • Böttcher/Böttcherin
  • Büchsenmacher/Büchsenmacherin
  • Feinwerkmechaniker/Feinwerkmechanikerin
  • Geomatiker/Geomatikerin
  • Milchtechnologe/Milchtechnologin
  • Papiertechnologe/Papiertechnologin
  • Pferdewirt/Pferdewirtin
  • Revierjäger/Revierjägerin
  • Segelmacher/Segelmacherin
  • Technischer Konfektionär/Technische Konfektionärin
  • Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin

Zurück zum traditionellen Holzfass hieß es bei der Neuordnung der Berufsausbildung im Böttcherhandwerk. Behälter aus „moderneren“ Werkstoffen wie Kunststoff und Edelstahl sind in der heutigen Zeit nicht mehr so stark gefragt. Aus diesem Grunde galt es, die Ausbildung der Böttcher/Böttcherinnen aus dem Jahre 1978 unter Berücksichtigung des traditionellen Holzfassbaus wieder mit den entsprechenden Inhalten auszustatten und den Ausbildungsrahmenplan sowie die Prüfungsanforderungen entsprechend zu modernisieren. Ein Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz für die berufsschulische Ausbildung musste nicht erarbeitet werden, da die Beschulung aufgrund der niedrigen Ausbildungszahlen in Österreich stattfindet.

Neben neuen inhaltlichen Elementen sind es vor allem geänderte waffenrechtliche und sicherheitstechnischen Bestimmungen, die eine Neuordnung der Berufsausbildung zum Büchsenmacher/Büchsenmacherin aus dem Jahre 1989 erforderlich machten. Diese besondere Verantwortung muss in der Ausbildung neben den fachlichen Inhalten und insbesondere im Unterricht der Berufsschule eine außerordentliche Berücksichtigung finden. Die Ausbildungsdauer wurde von dreieinhalb auf drei Jahre verkürzt, die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt und im Sinne der Schaffung einer Berufsgruppe die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres identisch mit der Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker/Feinwerkmechanikerin gestaltet. Dabei wurde auch der Rahmenlehrplan für die berufsschulische Ausbildung nach dem Lernfeldkonzept der Kultusministerkonferenz gestaltet.

Die schon im Jahre 2002 modernisierte Ausbildungsordnung zum Feinwerkmechaniker/Feinwerkmechanikerin wurde um den Schwerpunkt Zerspanungstechnik ergänzt. Somit wurde die Zerspanung, welche vormals inhaltlich integrativ in den Schwerpunkten Maschinenbau, Feinmechanik und Werkzeugbau vermittelt wurde, zu einem eigenen vierten Schwerpunkt im Ausbildungsberuf. Die Differenzierung in Schwerpunkte findet ab dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz wurde dahingehend ergänzt, dass die Beschulung des neuen Schwerpunktes Zerspanungstechnik ab dem dritten Ausbildungsjahr gemeinsam mit den Auszubildenden des Ausbildungsberufes Zerspanungsmechaniker/Zerspanungsmechanikerin erfolgen kann.

Die beiden neugeordneten Berufe der Geoinformationstechnologie, Geomatiker/Geomatikerin und Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin, sind über gemeinsame Ausbildungsinhalte von einem Jahr zu Beginn der Ausbildung miteinander verbunden. Mit dem neuen Ausbildungsberuf Geomatiker/Geomatikerin wird der zunehmenden Bedeutung von raumbezogenen Informationen, sowohl im nationalen als auch internationalen Zusammenhang, Rechnung getragen. Diese Prozesse des Geodatenmanagements beinhalten die Geodatenerfassung, die Weiterverarbeitung und Speicherung dieser Daten wie letztendlich die Visualisierung und Präsentation von Daten in unterschiedlichen Ausgabemedien und Produkten. Der Beruf Kartograph/Kartographin aus dem Jahre 1996 wird durch diesen Beruf ersetzt. Der modernisierte Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/Vermessungstechnikerin wurde ebenso um neue inhaltliche Elemente der Geoinformationstechnologie und um den Bereich der Bergvermessung erweitert.

Der Beruf Bergvermessungs-Techniker/Bergvermessungstechnikerin von 1993 wurde damit integriert und als eigenständiger Beruf aufgehoben. Für die berufsschulische Ausbildung beider Berufe wurde der Rahmenlehrplan auf das Lernfeldkonzept der Kultusministerkonferenz umgestellt. Beide Rahmenlehrpläne sind im ersten Ausbildungsjahr inhaltsgleich.

Auch bei dem Beruf Milchtechnologe/Milchtechnologin ist wieder „alles in Butter“. Dieser modernisierte Ausbildungsberuf ersetzt das Berufsbild des Molkereifachmanns/-frau von 1991. Milchtechnologen/Milchtechnologinnen arbeiten als Fachkräfte in milchverarbeitenden Betrieben und in Betrieben der Lebensmittelindustrie, zum Beispiel der Feinkost-, Getränke- oder Süßwarenherstellung, sowie weiteren verfahrenstechnischen Industriezweigen. Sie stellen aus dem sensiblen Rohstoff Milch unter Verwendung verschiedener Zutaten Milchprodukte her. Auch dieser Rahmenlehrplan wurde für die berufsschulische Ausbildung auf das Lernfeldkonzept der Kultusministerkonferenz umgestellt.

Eine breitere Ausbildung durch Wahlqualifikationen und der damit verbundene Wegfall der Fachrichtungen Papier, Karton und Pappe“ und Zellstoff“ sowie die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung sind die augenscheinlichsten Neuerungen im erst 2005 neugeordneten Ausbildungsberuf Papiertechnologe/Papiertechnologin. Aber nicht nur die Ausbildungsstruktur, sondern auch die Inhalte wurden unter Berücksichtigung der wachsenden Bedeutung der Bereiche Instandhaltung sowie Mess- und Regelungstechnik modernisiert. Die Kultusministerkonferenz hat ihren Rahmenlehrplan für die berufsschulische Ausbildung dementsprechend überarbeitet.

Die modernisierte Berufsausbildung Pferdewirt/Pferdewirtin gliedert sich zukünftig in die fünf Fachrichtungen „Pferdehaltung und Service“, „Pferdezucht“, „Klassische Reitausbildung“, „Pferderennen“ und „Spezialreitweisen“. Diese lösen die bisherigen vier Schwerpunkte der zuletzt 1975 geordneten Ausbildung ab. In der Fachrichtung „Pferderennen“ werden zusätzlich die Einsatzgebiete „Rennreiten“ und „Trabrennfahren“ und in der Fachrichtung „Spezialreitweisen“ die Einsatzgebiete „Westernreiten“ und „Gangreiten“ unterschieden. Seine besondere Prägung erhält der dienstleistungsorientierte Beruf Pferdewirte/Pferdewirtin dadurch, dass einerseits die Leistungen direkt am Lebewesen Pferd vollzogen werden und andererseits ihr Handeln und Auftreten sich an den Erwartungen und Wünschen des Kunden orientiert. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen hinsichtlich der Beachtung ethischer Grundwerte und der Fähigkeit im Umgang mit Tieren und Menschen. Der neu erarbeitete Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz gilt übergreifend für alle fünf Fachrichtungen, schulspezifisch können Schwerpunkte gesetzt und innerhalb der Lernfelder Differenzierungen vorgenommen werden.

Auch der Ausbildungsberuf Revierjäger/Revierjägerin aus dem Jahre 1982 wurde wieder „in Schuss gebracht“. Revierjäger/Revierjägerinnen arbeiten in Hoch- und Niederwildrevieren. Seine/Ihre Aufgaben liegen in den Bereichen Jagd- und Reviermanagement, Wildbewirtschaftung und Wildverwertung, dem Tier- und Artenschutz, der Hege, der Jagdreviergestaltung, dem Naturschutz, dem Monitoring, der Waffenkunde, dem Halten und Führen von Jagdhilfstieren sowie der Öffentlichkeitsarbeit und der Wild- und Naturpädagogik. Diese Vielfalt der beruflichen Tätigkeiten stellt sehr hohe Anforderungen an die Qualifikation des Revierjägers/der Revierjägerin. Außer fundiertem biologischem, technischem und jagdbetrieblichem Wissen benötigt er/sie tiefgreifende Kenntnisse aus den Bereichen Ökologie, Umwelt- und Naturschutz, Ökonomie und Recht. Erstmalig wurde von der Kultusministerkonferenz ein Rahmenlehrplan für die berufsschulische Ausbildung des Berufes erarbeitet.

Die Ausbildungsordnung Segelmacher/Segelmacherin aus dem Jahre 1963 war schon allein aufgrund ihres Alters und ebenso wie die Ausbildungsordnung Technischer Konfektionär/Technische Konfektionärin aus dem Jahre 1997 aufgrund von technischen und wirtschaftlichen Entwicklungen zu überarbeiten. Die parallel laufende Neuordnung beider Ausbildungsberufe beruht auf deren Überschneidungen in den Ausbildungsinhalten. Beide beschäftigen sich mit der Herstellung von Planen, Zelten und Markisen. Der Beruf des Segelmachers/der Segelmacherin ist ein Handwerksberuf. Segelmacher und Segelmacherinnen orientieren ihr Handeln an der auftragsgebundenen Produktion von textilen Werkstücken in Einzelanfertigung. Wartung, Instandhaltung sowie Montage beim Kunden vor Ort gehören als dienstleistende Komponente zu dem Beruf. Dagegen arbeitet der Technische Konfektionär/ die Technische Konfektionärin als Fachkraft in Industriebetrieben. Sie sind in der Lage, selbstständig und fachgerecht alle Arbeiten zur Herstellung und Reparatur von technischen Textilien auszuführen. Die Rahmenlehrpläne für die berufsschulische Ausbildung wurden bei beiden Berufen auf das Lernfeldkonzept der Kultusministerkonferenz umgestellt.

Mit der fortlaufenden Modernisierung der Rahmenlehrpläne für die Berufsschulen leisten die Kultusministerien der Länder ihren Beitrag dazu, der deutschen Volkswirtschaft qualifizierte Fachkräfte zur Verfügung zu stellen. Seit dem Jahr 2000 wurden über 180 Rahmenlehrpläne neu entwickelt, darunter Rahmenlehrpläne für über 50 gänzlich neu konzipierte Ausbildungsberufe

Die neuen Rahmenlehrpläne sind auf der Homepage der Kultusministerkonferenz unter www.kmk.org im Bereich der Beruflichen Bildung zu finden

KMK / HIBB