06.08.2013

Hamburg ist Vorreiter bei Beratung und Begleitung. Im ersten Jahr wurden über 800 Anerkennungen in gut 80 Berufen festgestellt.

Die Bilanz nach dem ersten Jahr Hamburger Anerkennungsgesetz fällt positiv aus. Die Zahlen zeigen, dass Zuwanderinnen und Zuwanderer mit wertvollen Qualifikationen nach Hamburg kommen, die zur Deckung des Fachkräftebedarfs auf dem Hamburger Arbeitsmarkt gebraucht und nachgefragt sind. Deshalb hat im letzten Jahr Hamburg als erstes Bundesland ein Landesanerkennungsgesetz vorgelegt. Seither konnten die  jeweils zuständigen Stellen in gut 80 verschiedenen Berufen über 800 Anerkennungen feststellen. Das Hamburger Landesanerkennungsgesetz zeichnet sich dadurch aus, dass in ihm ein Rechtsanspruch auf Beratung und Begleitung im Anerkennungsverfahren geboten wird. Flankierend wurde zur Unterstützung der Anerkennungssuchenden mit dem Hamburger Stipendienprogramm eine unbürokratische, finanzielle Hilfestruktur geschaffen.

Senator Scheele: „Das Anerkennungsgesetz leistet einerseits einen wichtigen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs in Deutschland und ist andererseits ein wichtiges Signal und eine Aufforderung an Zuwanderinnen und Zuwanderer: Wir brauchen Ihre Qualifikationen und Ihre Erfahrungen. Besonders deutlich wird das bereits in Berufsfeldern mit Engpässen, wie z.B. im Gesundheitsbereich. Hier konnten aufgrund des Anerkennungsgesetzes und der flankierenden Unterstützungs-Struktur Erfolge erzielt werden“.

Senator Ties Rabe: „Hamburg ist Vorreiter bei der Beratung und Begleitung von Mitbürgern mit ausländischen Berufsabschlüssen. Die Schulbehörde konnte bereits im ersten Jahr rund 270 Anträge von Lehrkräften bescheiden, zusätzlich werden 18 so genannte Weltlehrer jetzt fortgebildet, um in Hamburg erfolgreich zu unterrichten und so ihren Beruf hier ausüben zu können. Die Anerkennung ihrer Berufsabschlüsse ist für die betroffenen Mitbürger ein wichtiges Zeichen der Akzeptanz“.

Das Hamburger Anerkennungsgesetz trat vor gut einem Jahr, am 1. August 2012 in Kraft. Hamburg war damit das erste Bundesland, welches mit dem Hamburgischen Anerkennungsgesetz ein Landesgesetz zur Anerkennung von im Ausland erworbener Berufsqualifikationen vorgelegt hat. Damit konnten in Hamburg als erstem Bundesland Anträge auf eine Gleichwertigkeitsprüfung in landesrechtlich geregelten Berufen gestellt werden.

In Hamburg gab es seit dem 1. April 2012 mehr als 800 Berufsanerkennungen auf der Grundlage des Bundes- und des Landesrechts. Dabei ist mindestens die Hälfte voll anerkannt. Die mit Abstand meisten Anerkennungen erfolgen im Gesundheitsbereich mit rund 300 Anerkennungen, so z.B. bei Ärzten mit 157 Anerkennungen sowie bei Lehrern mit 269 Anerkennungen.

In der Zuständigkeit der Handelskammer sind 35 Anerkennungen erfolgt, bei der Handwerkskammer waren es 79. Das Anerkennungsgesetz wirkt dort, wo es wirken soll: bei den reglementierten Berufen, in denen man nicht ohne eine staatliche Anerkennung tätig sein darf!