16.11.2017

Staatliche Fachschule für Sozialpädagogik Altona (BS 21) und Elbe-Werkstätten feiern „15 Jahre Kitahelfer*innen“: Bereits 65 Menschen mit Behinderung arbeiten in mehr als 60 Kindertagesstätten und Kindergärten.

Seit Herbst 2002 qualifizieren die Elbe-Werkstätten gemeinsam mit der staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik Altona junge Menschen mit einer Lernbehinderung in einem vierjährigen Ausbildungsgang in Theorie und Praxis zur Helferin bzw. zum Helfer in Kindertagesstätten, kurz: Kitahelfer. Mehr als 65 Menschen mit Behinderung haben seitdem an der Qualifizierung teilgenommen und verbringen ihren Arbeitstag in unterschiedlichen Kinderbetreuungseinrichtungen.

Alle zwei Jahre werden junge Menschen mit einer Behinderung bei entsprechender Eignung in die Kita-Qualifizierung aufgenommen. Nach erfolgreicher Absolvierung gibt es ein Abgangszeugnis der Fachschule für Sozialpädagogik Altona und ein Zertifikat der Elbe-Werkstätten. Doch darüber hinaus gibt es für die Absolvent*innen viel mehr: Die Tätigkeit als Kitahelfer*innen ist Anerkennung, Wertschätzung, Selbstverwirklichung, Unabhängigkeit und Einbeziehung in die Gesellschaft.

Vierjährige Qualifizierung

In den  ersten zwei Jahren erfolgt die Qualifizierung durch die Fachschule für Sozialpädagogik, dann zwei weitere Jahre durch das Fachpersonal in den Kitas und durch die Elbe-Werkstätten. Die angehenden Kitahelfer*innen unterstützen die pädagogischen Fachkräfte in ihrer Arbeit, bieten selbstständig zusätzliche Spiel- und Lernangebote an oder übernehmen hauswirtschaftliche Tätigkeiten. So ergänzen sie das Kitaangebot und schaffen Freiräume für die pädagogischen und hauswirtschaftlichen Mitarbeiter, die für eine intensivere individuelle Betreuung der Kinder genutzt werden können.

In der vierjährigen Qualifizierungszeit entstehen für die Kita-Einrichtungen keine Kosten. Während der ersten beiden Jahre haben die Kitahelfer*innen den Status von Schülerpraktikanten. In den beiden darauffolgenden Berufsbildungsjahren erhalten sie ein Ausbildungsgeld durch die Agentur für Arbeit. Nach der Qualifizierung wird für die Kitahelfer*innen über die Eingliederungshilfe ein sogenannter „ausgelagerter Werkstattplatz“ beantragt. Arbeitsort ist dann die Kita.

Nachfrage nach Plätzen steigt

Bereits im Herbst 1998, viele Jahre vor der 2007 verabschiedeten UN-Behindertenrechtskonvention, entstand in den Elbe-Werkstätten und der Fachschule für Sozialpädagogik Altona die Idee, dass Menschen mit Behinderungen in der Tagesbetreuung von Kindern einen Beschäftigungsplatz finden könnten. Mit der Unterstützung vieler Kooperationspartner der Stadt und Praxisvertretern entstand das Konzept für diesen Qualifizierungsgang, der sich in einer zweijährigen Projektphase bewährte. Beim Start war dieses Kooperationsprojekt bundesweit einmalig, inzwischen ist es ein erfolgreiches Regelangebot mit steigender Nachfrage.