Neue Meisterprämie: 1.000 Euro für den Abschluss

Hamburg belohnt erstmals berufliche Aufstiegsfortbildung und will damit Studium und Beruf schrittweise gleichstellen

Erfolgreiche berufliche Weiterbildung wird in Hamburg attraktiver: Künftig erhalten Absolventinnen und Absolventen der Meisterprüfung sowie vergleichbarer Aufstiegsfortbildungen, beispielsweise zum Fachwirt, als zusätzlichen Anreiz 1.000 Euro. Insgesamt stellt der Senat für diese Maßnahme in den Jahren 2019 und 2020 sechs Millionen Euro zur Verfügung. Rund 4.000 Fachkräfte werden voraussichtlich von der neuen Prämie profitieren. Der Senat will damit schrittweise den beruflichen Aufstieg finanziell an das Studium angleichen. Bislang gibt es erhebliche Unterschiede: Zwar können angehende Meister und Fachwirte in gleicher Höhe wie Studenten Bafög beziehen. Während jedoch das Studium weitgehend kostenlos und gebührenfrei ist, werden die hohen Kursgebühren und oft auch hohen Materialkosten für berufliche Weiterbildungen nur teilweise durch staatliche Zuschüsse ausgeglichen. Bildungssenator Ties Rabe: „Wir wollen Studium und berufliche Weiterbildung Schritt für Schritt gleichstellen. Das Studium ist nicht der bessere Weg, die berufliche Weiterbildung ist absolut gleichwertig. Solange die auf Bundesebene versprochenen Verbesserungen auf sich warten lassen, wird Hamburg aus eigener Kraft für mehr Gerechtigkeit sorgen.“

Senator Ties Rabe: „Es ist nicht einzusehen, dass die berufliche Fortbildung gegenüber dem Studium schlechter finanziert ist. Gerade hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte tragen maßgeblich zum Erfolg und zur Zukunftsfähigkeit der Hamburger Wirtschaft bei. Sie legen nicht nur die Grundlage für die eigene berufliche Karriere, sondern gründen häufig auch Betriebe und bilden junge Menschen aus. Berufliche Weiterbildung ist deshalb ein wichtiger Baustein für die Wirtschaft und den Wohlstand unserer Stadt. Der Senat will jeden darin bestärken, sich beruflich weiterzubilden. Die neue Meisterprämie von 1.000 Euro soll dafür einen zusätzlichen Anreiz geben und ist zugleich ein Schritt hin zur Gleichwertigkeit von Beruf und Studium. Die Prämie dient unmittelbar als Anerkennung für hohen persönlichen Einsatz, zeitlich wie auch finanziell.“

Josef Katzer, Präsident der Handwerkskammer Hamburg: „Das ist ein wichtiges Signal des Senats für die Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung. Die Einführung der Prämie ist ein Schritt in die richtige Richtung für die Fachkräftesicherung im Hamburger Handwerk. Angehende Meisterinnen und Meister nehmen für ihre Aufstiegsfortbildung viel in Kauf: hohe Kosten, bei einem Vollzeitkurs kein Einkommen und eine anspruchsvolle Prüfung. Die Prämie ist eine Anerkennung für dieses Engagement. Die Meisterqualifikation steht für Qualität, also auch für Verbraucherschutz. Sie steht für die Zukunft des Handwerks: Meisterinnen und Meister gründen oder übernehmen mit sehr guten Erfolgsaussichten Betriebe, sie sichern die Ausbildung des Nachwuchses. Duale Ausbildung plus Aufstiegsfortbildung – diese Kombination bietet beste Karriere- und Verdienstchancen. Das muss schon in der Berufsorientierung an den Schulen vermittelt werden.“

André Mücke, Vizepräses der Handelskammer: „Dies ist ein herausragendes Signal an die circa 1.000 neuen Fachwirte, Industriemeister und Betriebswirte, die jedes Jahr vor unserer Handelskammer ihre Fortbildungsprüfung erfolgreich ablegen. Die meisten unserer Prüflinge haben sich neben ihrem Beruf in mehrjährigen Kursen vorbereitet. Die neue Meisterprämie entlastet die Absolventinnen und Absolventen nicht nur finanziell. Sie dokumentiert gleichzeitig auch den hohen Stellenwert, den sie bei der Bewältigung der drängenden Zukunftsthemen einnehmen und in Zukunft hoffentlich noch vermehrt einnehmen werden. Wir werden als Handelskammer diesen Schub nutzen, um die Höhere Berufsbildung als geborene Anschlussqualifizierung nach der dualen Ausbildung weiter zu etablieren.“

Derzeit bestehen pro Jahr rund 750 Meisterinnen und Meister in Handwerk und Industrie ihre Abschlussprüfung. Hinzu kommen über 1.000 Absolventen weiterer Aufstiegsfortbildungen beispielsweise zum Betriebswirt, Wirtschaftsfachwirt, Handelsfachwirt, Personalkaufmann, Technischer Betriebswirt, Fachwirt für Logistiksysteme, Fachwirt für Gesundheit und Sozialwesen, Industriemeister Metall, Elektrotechnik und Chemie oder zum Berufspädagogen. Die neue Prämie erhalten alle, die die Weiterbildung erfolgreich abschließen und deren Wohnsitz oder Arbeitsplatz in Hamburg liegt. Der Senat rechnet mit ca. 2.000 anspruchsberechtigten Absolventen pro Jahr. Im laufe des Jahres 2019 wird sich zeigen, ob die Anzahl der erfolgreichen Abschlussprüfungen größer ist, als heute erwartet oder die jährlich zur Verfügung stehenden 3 Millionen Euro dazu genutzt werden können, die Meisterprämie zu erhöhen.

Eine berufliche Aufstiegsfortbildung hat es in sich. Sie dauert in der Regel zwischen 13 Monaten (Meister oder Meisterin Friseur) und 31 Monaten (Meister oder Meisterin Elektrotechnik). Während dieser Zeit arbeiten die Absolventinnen und Absolventen zugleich im Beruf. Alternativ gibt es die berufliche Weiterbildung auch als Vollzeitangebot, das zeitlich entsprechend verkürzt ist. Diese Variante nutzen circa 40 Prozent der Absolventinnen und Absolventen. Anders als Studenten müssen angehende Meister oder Fachwirte Gebühren für Kurse, Prüfungen und Material bezahlen, die sich von Berufsfeld zu Berufsfeld erheblich unterscheiden. Wer seine Weiterbildung erfolgreich abschließt, zahlt durchschnittlich Gebühren in Höhe von rund 13.500 Euro. Nach Abzug der bisherigen staatlichen Zuschüsse müssen die Absolventen am Ende in der Regel rund 2.500 Euro aus eigener Tasche zahlen.

Deshalb hatten sich der frühere Bürgermeister Olaf Scholz und Bildungssenator Ties Rabe bereits bei den Verhandlungen über den Koalitionsvertrag auf Bundesebene dafür eingesetzt, dass die Bundesregierung künftig die Kursgebühren für die Aufstiegsfortbildungen übernimmt. Die entsprechenden Mittel sind sogar bereitgestellt worden. Dennoch ist es Scholz und Rabe am Ende nicht gelungen, die Idee gegenüber dem Koalitionspartner durchzusetzen. Im Koalitionsvertrag heißt es lediglich: „Darüber hinaus werden wir den Maßnahmenzuschuss erhöhen. Damit leisten wir einen weiteren Beitrag, um finanzielle Hürden für angehende Technikerinnen und Techniker, Meisterinnen und Meister sowie Fachwirtinnen und Fachwirte im Sinne der vollständigen Gebührenfreiheit zu beseitigen.“ Ties Rabe: „Wir werden bei diesem wichtigen Thema auf Bundesebene nicht locker lassen. Berufliche und akademische Bildung sind gleichwertig, deshalb ist es nicht richtig, wenn Absolventen der beruflichen Weiterbildung weiterhin hohe Gebühren aus eigener Tasche zahlen müssen.“

Beantragung und Verfahren für die Meisterprämie erfolgen ab dem 1. Januar 2019 über die Geschäftsstelle Meisterprämie der Handwerkskammer. Antragsberechtigt ist, wer die Abschlussprüfung ab dem 1. Januar 2019 insgesamt erfolgreich abgeschlossen hat. Das Datum des abschließenden Prüfungszeugnisses zählt.

Geschäftsstelle Meisterprämie der Handwerkskammer, Zum Handwerkszentrum 1, 21079 Hamburg, E-Mail: meisterpraemie@hwk-hamburg.de

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Peter Albrecht, Pressesprecher
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Internet: www.hamburg.de/bsb

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